Justizbeschäftigte Serviceeinheit

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Skyline
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#1

11.08.2018, 07:59

Hallo,

meine Freundin ist seit 20 Jahren Rechtsanwaltsfachangestellte und hat den Mut aufgebracht, sich beim Gericht zu bewerben als Justizbeschäftigte. Kurzum sie hat nun die Zusage erhalten. Was ihr Sorgen macht ist, dass sie schon 40 Jahre alt ist und sich fragt, ob sie auch in dem Alter noch entsprechende Weiterbildungsmöglichkeiten hat, wie z.B Justizfachangestellte zu werden. Einige von euch haben ja auch diesen Weg eingeschlagen , gibt es Altersgrenzen ?


Danke vorab
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booo
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#2

13.08.2018, 12:11

Da häng ich mich mal ans Thema mit dran, da ich ja auch "schon so alt bin" und mich die Antworten interessieren :lol: :lol: :lol:
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
schubertine
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#3

17.08.2018, 16:54

Meines Wissens ist es so, dass Du als Justizbeschäftigte in einer Serviceeinheit ohne weitere Fortbildung als Justizfachangestellte arbeiten kannst, weil die Berufe sich doch sehr ähneln. In den Ausschreibungen werden ja auch ausdrücklich Bewerbungen von Rechtsanwaltsfachangestellten begrüßt. Wie es dann später aussieht mit Fortbildungen von Arbeitgeberseite, kann ich Dir auch nicht sagen.

Ich bin zur Zeit bei einem Landgericht in BW - allerdings im Schreibdienst - beschäftigt. Ist natürlich "nur" nach E 5 vergütet (die Beschäftigten in den Serviceeinheiten sind meist in E 6 eingruppiert), aber mir taugt es so wie es ist sehr gut, ich schreibe sehr gerne. Nach einigen Reinfällen in div. RA-Büros ist es jetzt (wieder) im ÖD genial. Keine rumschreienden Chefs mehr, die sich mal eben mit den Gehaltszahlungen vertun (es muss schwer sein, von 20 auf 30 Stunden wöchentl. umzurechnen, das muss man schon verstehen als kleine Angestellte :lolaway) und es mit dem Feierabend nicht so genau nehmen.
Trine
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#4

20.08.2018, 16:27

Hallo, ich war befristet beim Landessozialgericht MV beschäftigt, bin gelernte RFA und nun auch wieder als RFA tätig. (Blieb mir nichts anderes über). Ich hatte den Schritt gewagt, hab meinen langjährigen Job in einer höheren Position beim RA gekündigt und als Justizangestellte befristet als Schwangerschaftsvertretung angefangen - in der Hoffnung auf Weiterbeschäftigung. Sollte nicht sein... ! Aber um auf die Frage zurückzugreifen. Sie muss keine Weiterbildungen oder ähnliches machen. Es ist zwar doch eine ganz andere Tätigkeit, und man muss stets umdenken, aber wir RFA`s haben genug Vorkenntnisse um da nach einer gewissen Einarbeitungszeit mithalten zu können. Ich hatte zum Anfang große Probleme beim "NICHTS TUN". Allerdings wurde mir gesagt, dass in anderen Gerichten deutlich mehr zu tun ist. Auch ist die Arbeit dort eintönig, aber man hat seine Ruhe, darf mal krank sein, hat Gleitzeit, festes Gehalt, 13. Gehalt, lange ausgedehnte Zwischenpausen usw. :-) Ich vermisse es doch schon.. auch wenn ich gesagt habe, dass ich beim Gericht nicht alt werden möge, fehlt es mir doch. Deine Freundin wird das schaffen und braucht keine Angst zu haben. Hat mit dem Alter wenig zu tun. Auch Lebenserfahrungen spielen beim Jobwechsel eine große Rolle. :-)
:thx
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Sunny1393
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#5

20.08.2018, 19:09

Bei uns im Saarland ist es so, dass man nach zwei Jahren (jenachdem auch direkt nach einem Jahr) Beschäftigung eine Weiterbildung zur Justizfachwirtin machen kann. Das wäre die mittlere Beamtenlaufbahn. Hier kann es aber durchaus passieren, dass man nach zwei Jahren keine Festanstellung bekommt, wenn man die Weiterbildung nicht machen möchte. Ehrlich gesagt weiß ich aber auch nicht, welche Faktoren hierbei eine Rolle spielen. Jedenfalls ist es hier im Saarland von Vorteil, wenn man die Weiterbildung mitnimmt, wenn man bei Gericht auf jeden Fall bleiben möchte. Deine Freundin sollte möglichst beim zuständigen Personal nachhören, dann weiß sie mehr, da ich davon ausgehe, dass das von Gericht zu Gericht unterschiedlich ist.
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. :fecht
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