Hallo Ihr Lieben,
ich habe die Aufgabe erhalten, das Einkommen unseres Mandanten für den Kindesunterhalt zu berechnen.
Bislang habe ich vom Nettoeinkommen 5 % berufsbedingte Aufwendungen abgezogen, dann noch Einkommen aus Vermietung hinzugerechnet. Was ist aber mit dem Erwerbstätigenbonus? Wird dieser nur beim Ehegattenunterhalt herangezogen? Und was ist mit dem Wohnwert und dem Kredit fürs Haus? Finden auch diese Posten nur Berücksichtigung beim Ehegattenunterhalt?
Ich habe dazu bislang nichts eindeutiges gefunden, vielleicht kann mir jemand helfen?
Liebe Grüße Karina.
Berechnung Einkommen für Kindesunterhalt
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14398
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Der Erwerbstätigenbonus besteht darin, dass der Selbstbehalt für den Erwerbstätigen höher ist als für den Erwerbslosen. Ansonsten steht eigentlich alles in den Anmerkungen der DDT und den ergänzenden Anmerkungen der einzelnen OLGe. Was darüber hinausgeht, ist Anwaltstätigkeit.
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- Forenfachkraft
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- Registriert: 20.05.2008, 10:41
- Beruf: RA-Gehilfin
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Tja Anwaltstätigkeit ...
Mein RA meint, ich könnte es berechnen, habe ja einen SB-Lehrgang FamR. Aber so genau haben wir das leider nicht durchgespielt.
Also wenn ich das richtig verstehe, wird dann der Erwerbstätigenbonus nur beim Ehegattenunterhalt angewendet und nicht bei der Berechnung zum Kindesunterhalt.
Vielen Dank!
Mein RA meint, ich könnte es berechnen, habe ja einen SB-Lehrgang FamR. Aber so genau haben wir das leider nicht durchgespielt.
Also wenn ich das richtig verstehe, wird dann der Erwerbstätigenbonus nur beim Ehegattenunterhalt angewendet und nicht bei der Berechnung zum Kindesunterhalt.
Vielen Dank!
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Die Aufgabe, die ich jetzt nicht habe,
werde ich können, wenn ich sie habe!
Die Aufgabe, die ich jetzt nicht habe,
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