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Sha

#1

24.07.2018, 14:15

Hi also wir befinden uns in einer Vollstreckungssache.

Nach dem wir die GVin beauftragt haben, hat die Gegenseite endlich unsere Forderung beglichen. Allerdings hat die GGs die ZV Kosten und Kosten für die VA nicht überwiesen. Wahrscheinlich haben die das an die 'GVin überwiesen oder sie hat es einbehalten... Jetzt hat mein Chef gesagt ich soll die GVin mal anschreiben und mal vorsichtig nachfragen, ob sie näheres über den Restbetrag, also ZV und VA Kosten weiß und wir sollen sie informieren, dass die GGs uns den Hauptbetrag überwiesen hat. Er sagte ich soll es abstrakt halten :kopfkratz wie soll man das abstrakt halten :oops: ?
jenniver
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#2

24.07.2018, 14:22

Warum rufst du die GVin nicht einfach an. Hat der Schuldner den Verwendungszweck Hauptforderung in der Überweisung bezeichnet? Wenn nicht neues Foko an die GVin mit Verrechnung Kosten, Zinsen, HF.
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SiBa
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#3

24.07.2018, 14:24

Sha hat geschrieben:Hi also wir befinden uns in einer Vollstreckungssache.

Nach dem wir die GVin beauftragt haben, hat die Gegenseite endlich unsere Forderung beglichen. Allerdings hat die GGs die ZV Kosten und Kosten für die VA nicht überwiesen. Wahrscheinlich haben die das an die 'GVin überwiesen oder sie hat es einbehalten... Jetzt hat mein Chef gesagt ich soll die GVin mal anschreiben und mal vorsichtig nachfragen, ob sie näheres über den Restbetrag, also ZV und VA Kosten weiß und wir sollen sie informieren, dass die GGs uns den Hauptbetrag überwiesen hat. Er sagte ich soll es abstrakt halten :kopfkratz wie soll man das abstrakt halten :oops: ?

Verständnisproblem:

Wer hat jetzt an wen was gezahlt? Der Gegner an die GVZ und die an euch weiter und sie könnte Kosten einbehalten haben? Oder Gegner direkt an euch aber ohne die Kosten?

Und nun hat Cheffe Angst, dass ihr von dem Geld erstmal wieder was an die GVZ abgeben müsst...? :roll:

Was er mit abstrakt meint, weiß ich nicht.... aber ich würde erstmal bei ihr anrufen und die Lage besprechen... Das lässt sich leichter klären als schriftlich... ;)

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Crydea
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#4

24.07.2018, 14:25

Bin auch immer für ein Telefongespräch, das hilft meist mehr als zig mal schreiben
Sha

#5

24.07.2018, 14:37

SiBa hat geschrieben:
Sha hat geschrieben:Hi also wir befinden uns in einer Vollstreckungssache.

Nach dem wir die GVin beauftragt haben, hat die Gegenseite endlich unsere Forderung beglichen. Allerdings hat die GGs die ZV Kosten und Kosten für die VA nicht überwiesen. Wahrscheinlich haben die das an die 'GVin überwiesen oder sie hat es einbehalten... Jetzt hat mein Chef gesagt ich soll die GVin mal anschreiben und mal vorsichtig nachfragen, ob sie näheres über den Restbetrag, also ZV und VA Kosten weiß und wir sollen sie informieren, dass die GGs uns den Hauptbetrag überwiesen hat. Er sagte ich soll es abstrakt halten :kopfkratz wie soll man das abstrakt halten :oops: ?

Verständnisproblem:

Wer hat jetzt an wen was gezahlt? Der Gegner an die GVZ und die an euch weiter und sie könnte Kosten einbehalten haben? Oder Gegner direkt an euch aber ohne die Kosten?

Und nun hat Cheffe Angst, dass ihr von dem Geld erstmal wieder was an die GVZ abgeben müsst...? :roll:

Was er mit abstrakt meint, weiß ich nicht.... aber ich würde erstmal bei ihr anrufen und die Lage besprechen... Das lässt sich leichter klären als schriftlich... ;)

Andere Vorschläge?

Die GGs hat es an die GVin gezahlt. Ja ich habe ihm schon gesagt das ich da ja anrufen könnte, er meinte ich soll es doch bitte schriftlich machen, warum auch immer :patsch
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#6

24.07.2018, 14:45

Was ist GGs? :kopfkratz
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#7

24.07.2018, 14:46

Gegenseite
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#8

24.07.2018, 14:46

Gut, dann verrechnest du nach § 367 BGB und übersendest der GVin einfach ein aktuelles Forderungskonto, aus dem die Restforderung ersichtlich ist. Und deswegen ist euer Auftrag auch noch aktiv.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#9

24.07.2018, 14:47

Mein Vorschlag:
Wenn er es schriftlich haben will, würde ich Euer aktuelles Forderungskonto ausdrucken und der Gerichtsvollzieherin mit der Bitte um Abgleich senden.
Sehr geehrte... in der o. g. Angelegenheit hat die Gegenseite einen Betrag i. H. v. ... € geleistet. Ausweislich der beigefügten Forderungsaufstellung steht nach Abzug dieses Betrages aktuell noch eine Restforderung i. H. v. ... € aus, die sich aus ... zusammensetzt. Wir dürfen Sie daher bitten, den Vollstreckungstitel noch nicht an die Gegenseite auszuhändigen.
So in etwa und dann könnt Ihr Euch überlegen, ob Ihr die Gegenseite noch mal direkt zur Zahlung des Restbetrages auffordert oder die Gerichtsvollzieherin direkt mit der Forsetzung der ZV beauftragt und das Schreiben entsprechend ergänzen.
Sha

#10

24.07.2018, 15:01

icerose hat geschrieben:Gut, dann verrechnest du nach § 367 BGB und übersendest der GVin einfach ein aktuelles Forderungskonto, aus dem die Restforderung ersichtlich ist. Und deswegen ist euer Auftrag auch noch aktiv.

Hmm danke für deine Antwort, ich werd das so machen..
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