Hallo ans Forum.
Ist die Formulierung
"Hiermit nehmen wir den im MB vor dem AG ... geltend gemachten Anspruch zurück."
geeignet, um einen Anspruch zurückzunehmen, der mit MB geltend gemacht und nach Widerspruch ans Gericht abgegeben wurde?
Sveta
Antragsrücknahme nach Abgabe MB
- Anahid
- Hexe vom Dienst
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Wenn Du den Mahnbescheid zurücknehmen willst, warum schreibst Du das dann nicht einfach auch so?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
Muss ich den Mahnbescheid gegenüber dem Mahngericht zurücknehmen?
Ich hätte gedacht, ich muss einen Schriftsatz an das Gericht, an welches abgegeben wurde, machen.
Ich hätte gedacht, ich muss einen Schriftsatz an das Gericht, an welches abgegeben wurde, machen.
- Anahid
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Natürlich schreibst Du das an das Gericht, an das abgegeben wurde. Aber dennoch nimmst Du den Mahnbescheid zurück, wenn der Anspruch noch nicht gegenüber dem Streitgericht begründet wurde.
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