Kostenfestsetzung nach ZV

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Jess90
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#1

20.07.2018, 14:42

Hallo zusammen :wink1

Ich hab eine Frage zur Kostenfestsetzung. Wir wurden vom Mandant 2016 mit der der Zwangsvollstreckung beauftragt. Nach MB und VB hat die Schuldnerin nach Beauftragung der Gerichtsvollzieherin an die Gerichtsvollzieherin gezahlt und diese nun an uns. Ich habe nun unsere Endabrechnung erstellt und möchte unsere Kosten festsetzen lassen. Ziemlich doofe Frage aber weiß jemand wie das geht? Ich hab das in der Ausbildung nie gemacht und weiß nicht weiter. Kann ich jetzt mit Schriftsatz an das zuständige Gericht beantragen unsere Kosten festsetzen zulassen und unsere Berechnung beifügen? Und ab wann lass ich die Zinsen festsetzen?

Danke schonmal im Voraus :thx

Liebe Grüße Jess90
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Crydea
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#2

20.07.2018, 14:47

Hallo,

ich verstehe gerade den Sachverhalt nicht richtig. Wenn Schuldner an GV gezahlt hat, und GV an euch, welche Kosten willst du dann festsetzen lassen? :kopfkratz
Jess90
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#3

20.07.2018, 15:01

Unsere Kosten nach RVG. Das Geld was wir vom Schuldner bekommen haben, ist fremdgeld und geht an die mandantschaft.
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Crydea
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#4

20.07.2018, 15:10

Also meinst du eure Kosten, die quasi eurem Mandanten durch eure Inanspruchnahme entstanden sind? Diese hättet ihr im Wege der Zwangsvollstreckung mit eintreiben müssen / können, wenn der Schuldner doch gezahlt hat.

Du kannst Kosten der Zwangsvollstreckung aber auch bei dem für den Schuldner zuständigen Zwangsvollstreckungsgericht gegen den Schuldner festsetzen lassen.
Jess90
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#5

20.07.2018, 15:29

Ja das wurde leider versäumt und ich muss es jetzt nachträglich machen.

Wie mach ich das denn? Wie gesagt, ich bin da wirklich vollkommen unbeholfen, da ich sowas noch nie hatte
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paralegal6
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#6

21.07.2018, 09:06

Habt ihr denn den Titel noch? Im VB stehen ja eure Kosten. Oder geht es nur um ZV Gebühren?
https://www.rvg-news.de/kanzleitipp-geb ... streckung/
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BeaBunny
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#7

22.07.2018, 12:22

788 ZPO
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Tigerle
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#8

23.07.2018, 07:43

Die Festsetzung der Kosten (788 ZPO) kannst Du nur so lange machen,wie Du den Titel der den Kosten zugrundeliegt auch im Original hast. Wenn Du den Titel noch hast, dann einen Kostenfestestzungantrag mit den entstandenen Kosten (inkl. GVZ-Kosten - falls hier noch welche offen sind etc.). Den Antrag richtest Du an das Vollstreckungsgericht, bei dem die letzte ZV-Handlung war. Die Zinsen werden ab Antragstellung festgesetzt.

Habt Ihr denn tatsächlich keine eigenen Gebühren im ZV-Auftrag etc. mit drin gehabt? Wenn doch hättet Ihr erst auf die Kosten/Zinsen etc. verrechnen müssen und dann erst auf die Hauptforderung.
Jess90
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#9

23.07.2018, 14:19

Danke für eure Antworten. Ne leider wurden wirklich keine Kosten im ZV-Auftrag mit aufgeführt. Warum weiß ich leider nicht ich war damals noch nicht in der Kanzlei tätig.

Danke für eure Hilfe

Liebe Grüße Jess
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