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Verkürzte Akteneinsicht nach Verkehrsunfall

Verfasst: 13.07.2018, 11:10
von suitan
Hallo Zusammen,

ich bin gerade etwas ratlos, da ich heute zum ersten Mal von einer PI gehört habe, dass man eine "verkürzte Akteneinsicht" beantragen solle, um nach einem Verkehrsunfall an die Daten des Unallgegners zu kommen. Hat einer von euch das schon mal gehört und wie beantrage ich das? Die "normale" AE habe ich bereits beantragt und die Vertretung angezeigt sowie eine Vollmacht vorgelegt. Nehme ich jetzt Bezug auf die bereits beantragte AE und beantrage zusätzlich die verkürzte AE auf unsere Kanzlei. So in etwa:

.... nehmen wir Bezug auf das Ihnen bereits am 19.6.18 zugegangene Akteneinsichtsgesuch namens und im Auftrag unserer Mandantschaft und beantragen zunächst die verkürzte Akteneinsicht. Für eine zeitnahe Erledigung wären wir sehr verbunden und verbleiben ....

Kann ich das so schreiben? Lieben Dank für euere Hilfe

suitan

Re: Verkürzte Akteneinsicht nach Verkehrsunfall

Verfasst: 13.07.2018, 11:17
von Anahid
Ja kannst Du so schreiben. Die verkürzte AE bedeutet nur, dass Dir lediglich die polizeiliche Unfallaufnahme bereits vorab zur Verfügung gestellt wird und die Akte halt später. Ist gerade dann, wenn man keine Ahnung hat, wer der Gegner ist und wenn die Akten (z.B. bei Personenschaden) nicht kurzfristig übersandt werden, sehr praktisch.

Re: Verkürzte Akteneinsicht nach Verkehrsunfall

Verfasst: 13.07.2018, 11:20
von suitan
reicht die verkürzte AE dann auch aus, um bei der gegnerischen HV bereits entstandene Kosten unserer Mandantschaft geltend zu machen? Ich darf denen ja keine Kopien zuschicken aus der Akte.

Re: Verkürzte Akteneinsicht nach Verkehrsunfall

Verfasst: 13.07.2018, 15:03
von Sonnenkind
suitan hat geschrieben:reicht die verkürzte AE dann auch aus, um bei der gegnerischen HV bereits entstandene Kosten unserer Mandantschaft geltend zu machen? Ich darf denen ja keine Kopien zuschicken aus der Akte.
Vorteil ist auch, dass du für die verkürzte AE keine 12,00 Euro bezahlst. Ob der gegnerischen HV das dann ausreicht, kann ich nicht beurteilen. Die Haftpflicht-Versicherungen haben ja auch ihre Anwälte, die teilweise ja extra die Akteneinsicht anfordern. Da hat man dann teilweise in einer Unfallakte 4 Akteneinsichtsgesuche. :panik
Sofern euch dann allerdings die verkürzte AE ausreicht, dann gib bei der Polizei Bescheid, dass du die normale Akteneinsicht nicht mehr benötigst. Dir wird dann ansonsten nämlich noch die Akte übersandt mit 12,00 Euro Kostenrechnung.

Re: Verkürzte Akteneinsicht nach Verkehrsunfall

Verfasst: 16.07.2018, 10:03
von Anahid
Um die Ansprüche geltend zu machen reicht die verkürzte AE aus. Ob die Versicherung daraufhin zahlt, liegt daran, was deren Versicherungsnehmer aussagt. Decken sich dessen Angaben nicht mit dem von Euch wiedergegebenen Unfallhergang, wird die Versicherung Akteneinsicht fordern, und zwar entweder über Euch oder über eigene Anwälte.

Re: Verkürzte Akteneinsicht nach Verkehrsunfall

Verfasst: 16.07.2018, 12:07
von Schreibblitz
Wir schreiben in das Schreiben an die Haftpflichtversicherung, in dem wir anzeigen, dass ein Schaden entstanden ist noch immer mit rein, dass Akteneinsicht beantragt ist und wir gerne gegen Erstattung der Gebühren einen Auszug übersenden. Bislang gab es da auch nie Probleme, dass die für die vereinfachte Akteneinsicht die Pauschale von 25,00 € nicht bezahlt hätten. Die haben das immer anstandslos nach Übersendung der Rechnung bezahlt.