falsche Formulierung in Verteidigungsanzeige

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
unkunkel
Forenfachkraft
Beiträge: 138
Registriert: 26.02.2009, 16:25
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#1

10.07.2018, 11:46

Wir haben eine Verteidigungsanzeige gegen einen Antrag (Unterhalt) gemacht, aber statt "wird sich gegen den Antrag verteidigen" aus Versehen "wird sich gegen die Klage verteidigen" stehen lassen. Der RA hat es blind unterschrieben.. :sad: Im nächsten Satz steht dann, dass die Erwiderung in einem gesonderten Schriftsatz erfolgen wird.

Denkt sich das Gericht die Verteidigungsanzeige nun richtig oder muss ich da was korrigieren? Es geht ja vermutlich eher um das Wort verteidigen bzw. den Sinn, oder? ODER?? *nägelkau* Oder sollte ich da besser noch was korrigieren? (Die Frist ist erst in ein paar Tagen um)
Benutzeravatar
Andy66
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 355
Registriert: 11.03.2013, 08:47
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: Advolux

#2

10.07.2018, 12:59

Wenn die Frist noch nicht rum ist, was spricht dagegen, das nochmal richtig zu machen? Peinlich ist es allemal, aber schlimmer wäre eine versäumte Frist.
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
Schreibblitz
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1592
Registriert: 22.07.2014, 10:02
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#3

11.07.2018, 09:04

Andy66 hat geschrieben:Wenn die Frist noch nicht rum ist, was spricht dagegen, das nochmal richtig zu machen? Peinlich ist es allemal, aber schlimmer wäre eine versäumte Frist.
Dem schließe ich mich an
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. (Reinhold Niebuhr)
Antworten