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falsche Formulierung in Verteidigungsanzeige

Verfasst: 10.07.2018, 11:46
von unkunkel
Wir haben eine Verteidigungsanzeige gegen einen Antrag (Unterhalt) gemacht, aber statt "wird sich gegen den Antrag verteidigen" aus Versehen "wird sich gegen die Klage verteidigen" stehen lassen. Der RA hat es blind unterschrieben.. :sad: Im nächsten Satz steht dann, dass die Erwiderung in einem gesonderten Schriftsatz erfolgen wird.

Denkt sich das Gericht die Verteidigungsanzeige nun richtig oder muss ich da was korrigieren? Es geht ja vermutlich eher um das Wort verteidigen bzw. den Sinn, oder? ODER?? *nägelkau* Oder sollte ich da besser noch was korrigieren? (Die Frist ist erst in ein paar Tagen um)

Re: falsche Formulierung in Verteidigungsanzeige

Verfasst: 10.07.2018, 12:59
von Andy66
Wenn die Frist noch nicht rum ist, was spricht dagegen, das nochmal richtig zu machen? Peinlich ist es allemal, aber schlimmer wäre eine versäumte Frist.

Re: falsche Formulierung in Verteidigungsanzeige

Verfasst: 11.07.2018, 09:04
von Schreibblitz
Andy66 hat geschrieben:Wenn die Frist noch nicht rum ist, was spricht dagegen, das nochmal richtig zu machen? Peinlich ist es allemal, aber schlimmer wäre eine versäumte Frist.
Dem schließe ich mich an