aufgelöste UG

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Blueberry

#1

09.07.2018, 16:48

Hey ihr Lieben,

wir haben gegen eine UG (haftungsbeschränkt) mehrere eigene Honorarforderungen. Wir hatten zunächst letztes Jahr einen MB beantragt, gegen den der Schuldner Widerspruch eingelegt hat. Er teilte uns daraufhin mit, dass sich die UG in Liquidation befindet und wir ihm unsere Forderung mitteilen sollen.
Aber wie geht es nun weiter? Können wir dann trotzdem unseren Anspruch im streitigen Verfahren begründen?
Chef sagte auch was von Möglichkeiten einer Festsetzung nach § 11 RVG. Ich hatte so einen Fall leider noch nie und weiß grad gar nicht, was ich da machen soll. Daher bitte ich um eure Hilfe.

:thx
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paralegal6
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#2

09.07.2018, 19:46

Der Liquidator ist meist der GF und im HR eingetragen. Im Sperrjahr könnt ihr normal zur Zahlung auffordern. Wenn er das anbietet siollte ja Geld vorhanden sein.
Nach § 11 könnt ihr ja nur gerichtliche Gebühren festsetzen lassen, nicht aber zB eine Beratung, kommt darauf an, was ihr alles von der UG zu bekommen habt
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