Gewerberegister

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Sveta

#1

02.07.2018, 12:55

Hallo an alle,

ich muss wissen, ob der Gegner im Handelsregister oder im Gewerberegister eingetragen ist.
Über www.handelsregister.de habe ich keinen Eintrag gefunden.
Kann ich dann davon ausgehen, dass ein Eintrag im Gewerberegister vorliegt?
(Der Gegner ist keine natürliche Person.)

Gruß Sveta
Sveta

#2

02.07.2018, 13:29

Ich versuche, meine Anfrage zu präzisieren.

Es geht um einen Mahnbescheid. Ich muss wissen, in welcher Spalte ich den Gegner (ein Restaurant) eintragen muss.
Wenn ich keinen Eintrag im Handelsregister finde, erfolgt doch der Eintrag bei natürliche Person mit auf das Gewerbe hinweisenden Zusatz, oder?

Danke.
Sveta
Pitt
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#3

02.07.2018, 13:48

Sveta

#4

02.07.2018, 14:30

Ah, danke, sehr hilfreich.
Wenn ich jetzt den Inhaber als Privatperson eintrage, darf ich dann auch nur 5 Prozent Verzugszinsen berechnen? § 288 BGB.

Gruß Sveta
Sveta

#5

02.07.2018, 14:34

Ok, hat sich erledigt. Ich nehme 9 Prozentpunkte.
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