Mandantin gestorben

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Sha

#1

02.07.2018, 10:42

Wie Formuliere ich am besten und "schonend" dem Gericht, dass die Mdtin gestorben ist und nicht zum Termin erscheinen kann..

Danke im Voraus! LG
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Pepples
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#2

02.07.2018, 10:49

:kopfkratz Wieso schonend. Kläger/Beklagte ist am ... verstorben und gut. Nehmen die Erben denn den Rechtsstreit auf? Sonst müsste das Verfahren doch eh unterbrochen werden, bis klar ist, ob es Erben gibt, die den Rechtsstreit weiterführen.
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Tigerle
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#3

02.07.2018, 10:50

seit Ihr auf der Kläger oder der Beklagtenseite? Werden die Erben in den Rechtsstreit eintreten?

Rein theoretisch kannst erstmal schreiben:

"In Sachen X / Y teilen wir mit, dass die Klägerin/Beklagte am XXX verstorben ist. "

Schonender geht nicht.
Petra71
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#4

02.07.2018, 10:50

wir schreiben....
müssen wir dem Gericht leider die bedauerliche Mitteilung machen, dass die Klägerin/Beklagte am .... verstorben ist. (Erben sind derzeit noch nicht bekannt) Es wird beantragt, das Ruhen des Verfahrens anzuordnen.


Viele Grüße
Petra
Sha

#5

02.07.2018, 11:14

Also es geht um ein Asylverfahren. Wir sind die Klägerseite. Die Verwandtschaft der Klägerin ist im Ausland. Danke Petra71 :), das hört sich besser als meins an :D
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Adora Belle
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#6

02.07.2018, 11:40

In dem Fall dürfte sich aber das Verfahren mit dem Tod der Mandantin erledigt haben.
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AliceImWunderland
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#7

02.07.2018, 12:12

Adora Belle hat geschrieben:In dem Fall dürfte sich aber das Verfahren mit dem Tod der Mandantin erledigt haben.
Sehe ich auch so.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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