Wie Formuliere ich am besten und "schonend" dem Gericht, dass die Mdtin gestorben ist und nicht zum Termin erscheinen kann..
Danke im Voraus! LG
Mandantin gestorben
- Pepples
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Wieso schonend. Kläger/Beklagte ist am ... verstorben und gut. Nehmen die Erben denn den Rechtsstreit auf? Sonst müsste das Verfahren doch eh unterbrochen werden, bis klar ist, ob es Erben gibt, die den Rechtsstreit weiterführen.
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- Tigerle
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seit Ihr auf der Kläger oder der Beklagtenseite? Werden die Erben in den Rechtsstreit eintreten?
Rein theoretisch kannst erstmal schreiben:
"In Sachen X / Y teilen wir mit, dass die Klägerin/Beklagte am XXX verstorben ist. "
Schonender geht nicht.
Rein theoretisch kannst erstmal schreiben:
"In Sachen X / Y teilen wir mit, dass die Klägerin/Beklagte am XXX verstorben ist. "
Schonender geht nicht.
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wir schreiben....
müssen wir dem Gericht leider die bedauerliche Mitteilung machen, dass die Klägerin/Beklagte am .... verstorben ist. (Erben sind derzeit noch nicht bekannt) Es wird beantragt, das Ruhen des Verfahrens anzuordnen.
Viele Grüße
Petra
müssen wir dem Gericht leider die bedauerliche Mitteilung machen, dass die Klägerin/Beklagte am .... verstorben ist. (Erben sind derzeit noch nicht bekannt) Es wird beantragt, das Ruhen des Verfahrens anzuordnen.
Viele Grüße
Petra
Also es geht um ein Asylverfahren. Wir sind die Klägerseite. Die Verwandtschaft der Klägerin ist im Ausland. Danke Petra71 , das hört sich besser als meins an
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In dem Fall dürfte sich aber das Verfahren mit dem Tod der Mandantin erledigt haben.
- AliceImWunderland
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Sehe ich auch so.Adora Belle hat geschrieben:In dem Fall dürfte sich aber das Verfahren mit dem Tod der Mandantin erledigt haben.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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