Hallo Ihr Lieben,
ich habe hier einen Beschluss nach § 522 ZPO vorliegen (Berufung wird zurückweisen).
Ich soll eine Frist notieren. Im Beschluss ist keine Rechtsmittelbelehrung.
Ich habe nach meiner Recherche die Frist 1 Monat Nichtzulassungbeschwerde gefunden. Was meint Ihr?
Danke
Frist Beschluss nach § 522 ZPO
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17555
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Ja, Rechtsmittel ist die Nichtzulassungsbeschwerde.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.