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Ausschlussfrist im Arbeitsrecht - richtiger Adressat

Verfasst: 29.06.2018, 13:04
von Schwarzwaelder72
Hallo an Alle,

mich treibt gerade folgende Frage um.

Ein Mandant (Arbeitnehmer) fühlt sich gehaltsmäßig falsch eingruppiert. Wir haben daraufhin den Arbeitgeber angeschrieben und eine Umgruppierung beantragt. Daraufhin hat sich der Anwalt des Arbeitgebers bei uns angezeigt. So weit, so gut. Sämtliche Korrespondenz läuft von nun an zwischen den Anwälten, die dann an ihre Mandanten weiterleiten.
Jetzt möchte der Arbeitnehmer noch Gehaltsforderungen aus der unterlassenen Höhergruppierung vor Ablauf der Ausschlussfrist geltend machen. Kann das Geltendmachungsschreiben zur Wahrung der Ausschlussfrist auch an den Anwalt des Arbeitgebers geschickt werden? Oder kann ich hier - obwohl anwaltlich vertreten - direkt an den Arbeitgeber schreiben. Unser Mandant (Arbeitnehmer) sitzt gerade auf einer Insel und ist nicht erreichbar.

Vielen Dank vorab und viele Grüße
Schwarzwälder

Re: Ausschlussfrist im Arbeitsrecht - richtiger Adressat

Verfasst: 29.06.2018, 13:33
von jojo
Nimm doch beide: Schreiben an Arbeitgeber und DS an Anwalt.

Re: Ausschlussfrist im Arbeitsrecht - richtiger Adressat

Verfasst: 29.06.2018, 16:26
von Schwarzwaelder72
jojo hat geschrieben:Nimm doch beide: Schreiben an Arbeitgeber und DS an Anwalt.
Hatte ich ursprünglich auch vor. Mein Problem liegt dabei in § 12 BORA:

"§ 12 BORA – Umgehung des Gegenanwalts

(1) Der Rechtsanwalt darf nicht ohne Einwilligung des Rechtsanwalts eines anderen Beteiligten mit diesem unmittelbar Verbindung aufnehmen oder verhandeln." :nachdenk

Re: Ausschlussfrist im Arbeitsrecht - richtiger Adressat

Verfasst: 29.06.2018, 16:50
von Adora Belle
Ich würde beide anschreiben und jeweils darauf hinweisen. Es ist nur Umgehung, wenn 1. ein Mandat in der Sache besteht und 2. der Gegner ausschließlich kontaktiert wird. 1. weißt Du nicht sicher, deshalb dürfte es zur Fristwahrung opportun sein, (auch) den Arbeitgeber anzuschreiben.