Ausschlussfrist im Arbeitsrecht - richtiger Adressat
Verfasst: 29.06.2018, 13:04
Hallo an Alle,
mich treibt gerade folgende Frage um.
Ein Mandant (Arbeitnehmer) fühlt sich gehaltsmäßig falsch eingruppiert. Wir haben daraufhin den Arbeitgeber angeschrieben und eine Umgruppierung beantragt. Daraufhin hat sich der Anwalt des Arbeitgebers bei uns angezeigt. So weit, so gut. Sämtliche Korrespondenz läuft von nun an zwischen den Anwälten, die dann an ihre Mandanten weiterleiten.
Jetzt möchte der Arbeitnehmer noch Gehaltsforderungen aus der unterlassenen Höhergruppierung vor Ablauf der Ausschlussfrist geltend machen. Kann das Geltendmachungsschreiben zur Wahrung der Ausschlussfrist auch an den Anwalt des Arbeitgebers geschickt werden? Oder kann ich hier - obwohl anwaltlich vertreten - direkt an den Arbeitgeber schreiben. Unser Mandant (Arbeitnehmer) sitzt gerade auf einer Insel und ist nicht erreichbar.
Vielen Dank vorab und viele Grüße
Schwarzwälder
mich treibt gerade folgende Frage um.
Ein Mandant (Arbeitnehmer) fühlt sich gehaltsmäßig falsch eingruppiert. Wir haben daraufhin den Arbeitgeber angeschrieben und eine Umgruppierung beantragt. Daraufhin hat sich der Anwalt des Arbeitgebers bei uns angezeigt. So weit, so gut. Sämtliche Korrespondenz läuft von nun an zwischen den Anwälten, die dann an ihre Mandanten weiterleiten.
Jetzt möchte der Arbeitnehmer noch Gehaltsforderungen aus der unterlassenen Höhergruppierung vor Ablauf der Ausschlussfrist geltend machen. Kann das Geltendmachungsschreiben zur Wahrung der Ausschlussfrist auch an den Anwalt des Arbeitgebers geschickt werden? Oder kann ich hier - obwohl anwaltlich vertreten - direkt an den Arbeitgeber schreiben. Unser Mandant (Arbeitnehmer) sitzt gerade auf einer Insel und ist nicht erreichbar.
Vielen Dank vorab und viele Grüße
Schwarzwälder