Rechtsnachfolge / Titelumschreibung

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
Hühnerhaufen
Foreno-Inventar
Beiträge: 2249
Registriert: 27.02.2014, 14:14
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

09.05.2018, 15:25

Heute ist der Tag meiner Fragen ....

Uns liegen zwei vollstreckbare Auszüge aus der Insolvenztabelle vor. Dem Schulnder ist zwischenzeitlich die Restschuldbefreiung versagt worden, so dass wir nun vollstrecken wollen. Unser Mandant ist allerdings zwischenzeitich verstorben, uns liegt aber eine not. Abtretungsvereinbarung vor, so dass wir für unserem jetzigen Mandanten die Titelumschreibung (Rechtsnachfolge) beantragen wollen. Ich würde dies ja beim zuständigen Insolvenzgericht beantragen, unsere Anwältin meinte aber evtl. beim Insolenzverwalter. Das kann ich mir jetzt gar nicht vorstellen. Liege ich da richtig?

Gruß
Hühnerhaufen
Benutzeravatar
mücki
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1442
Registriert: 04.11.2009, 14:36
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#2

11.05.2018, 10:12

Grundsätzlich ist immer das Gericht zuständig, dass den Titel "geschaffen" hat, vorliegend also das Insolvenzgericht. Eine Zuständigkeit des Insolvenzverwalters läge nur dann vor, wenn die Rechtsnachfolge bereits während des laufenden Verfahrens angezeigt wurde. Dann ist es allerdings auch keine Titelumschreibung sondern eine Änderung des Gläubigers.
Bitte darauf achten, dass Ihr die Zustellung vornehmen müsst.
Zuletzt geändert von mücki am 11.05.2018, 11:57, insgesamt 1-mal geändert.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Benutzeravatar
Riverside
Die KatastroFee
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3875
Registriert: 21.06.2013, 10:04
Beruf: ReFa /Rechtsabteilung
Wohnort: Oberpfalz

#3

11.05.2018, 11:07

Ich sehe die Zuständigkeit auch beim Insolvenzgericht. Die Tabellenblätter als solches fertigt ja auch der Rechtspfleger aus, müsste also bei einer Rechtsnachfolge auch so sein.
Dracarys!

Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
Bild
Antworten