Hallo zusammen,
ich bräuchte mal kurz eure Hilfe:
Ich habe gerade ein Urteil vorliegen, aus dem ich nun die ZV betreiben soll. In diesem heißt es:
"1. Der Beklagte wird verurteilt an die Klägerin EUR 1.540,00 nebst Zinsen ... zu bezahlen.
2. Der Beklagte wird ferner verurteilt, die Klägerin von außergerichtlichen RA-Gebühren der RAe ... in Höhe von EUR 178,50 freizustellen."
Wir vertreten die Klägerin.
Was heißt das jetzt für mich bzgl. der Geltendmachung der RA-Kosten? Kann ich diese dann nicht in der ZV einfordern?
LG
Freistellung von Anwaltskosten
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14394
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Nein. Das ist viel komplizierter. Viel Spass bei der Lektüre. Am besten sagst Du den Chefs, dass sie solche Anträge in Zukunft nicht mehr stellen sollen.
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12224
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Kontaktdaten:
Ich hänge mich hier mal mit dran, habe jetzt auch ein Urteil mit Freistellung der RA-Kosten.
Verstehe ich das richtig:
ich fordere den SC auf zu zahlen, tut er das nicht, stelle ich Antrag nach 887 Abs. 1 ZPO und kann dann, sofern der Beschluß die Klausel hat zustellen und vollstrecken?
Verstehe ich das richtig:
ich fordere den SC auf zu zahlen, tut er das nicht, stelle ich Antrag nach 887 Abs. 1 ZPO und kann dann, sofern der Beschluß die Klausel hat zustellen und vollstrecken?
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14394
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Ich hatte es so verstanden, dass der Beschluss von Amts wegen zugestellt wird. Kann mich nicht mehr erinnern, hab das nur damals dieses einzige mal gemacht. Aber ansonsten - ja, genau so.
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12224
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Kontaktdaten:
Ok, Danke Adora, dann versuche ich das mal
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!