Freistellung von Anwaltskosten

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BlackWoman

#1

13.03.2018, 12:21

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal kurz eure Hilfe:
Ich habe gerade ein Urteil vorliegen, aus dem ich nun die ZV betreiben soll. In diesem heißt es:
"1. Der Beklagte wird verurteilt an die Klägerin EUR 1.540,00 nebst Zinsen ... zu bezahlen.
2. Der Beklagte wird ferner verurteilt, die Klägerin von außergerichtlichen RA-Gebühren der RAe ... in Höhe von EUR 178,50 freizustellen."
Wir vertreten die Klägerin.
Was heißt das jetzt für mich bzgl. der Geltendmachung der RA-Kosten? Kann ich diese dann nicht in der ZV einfordern? :kopfkratz

LG
Pitt
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#2

13.03.2018, 12:24

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Adora Belle
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#3

13.03.2018, 12:27

Nein. Das ist viel komplizierter. Viel Spass bei der Lektüre. Am besten sagst Du den Chefs, dass sie solche Anträge in Zukunft nicht mehr stellen sollen.
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Soenny
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#4

07.02.2019, 15:31

Ich hänge mich hier mal mit dran, habe jetzt auch ein Urteil mit Freistellung der RA-Kosten.

Verstehe ich das richtig:

ich fordere den SC auf zu zahlen, tut er das nicht, stelle ich Antrag nach 887 Abs. 1 ZPO und kann dann, sofern der Beschluß die Klausel hat zustellen und vollstrecken?
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#5

07.02.2019, 15:52

Ich hatte es so verstanden, dass der Beschluss von Amts wegen zugestellt wird. Kann mich nicht mehr erinnern, hab das nur damals dieses einzige mal gemacht. Aber ansonsten - ja, genau so.
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Soenny
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#6

07.02.2019, 16:48

Ok, Danke Adora, dann versuche ich das mal ;)
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