Termin LSG, noch nicht über PKH entschieden usw.
Verfasst: 08.03.2018, 09:01
Guten Morgen zusammen
Wir bräuchten bitte dringend mal Hilfe
Morgen findet ein Termin vor dem LSG statt (Berufung). Mandant ist mehr als schwierig. Über die beantragte PKH ist noch nicht entschieden. Es gab ständig Nachfragen (zu Recht) und das Gericht hat jetzt mitgeteilt, daß in der morgigen Verhandlung bzgl. der PKH noch Klärungsbedarf besteht. Für die 1. Instanz wurde PKH bewilligt, Verfahren ging verloren.
Cheffe hat dem Mandanten jetzt mitgeteilt, daß, wenn er keine PKH bekommt, die Kosten alleine für die Terminswahrnehmung ca. 500 € betragen werden.
Daraufhin hat der Mandant jetzt mitgeteilt, daß er den Termin selber wahrnimmt und - wie bereits im Vorfeld ständig - daß wenn er keine PKH bekommt, er gar nichts zahlen wird (Vorschußrechnung wurde nicht gezahlt).
So, was teilen wir dem Gericht denn jetzt mit? Niederlegung geht ja nicht, weil wir unsere Gebühren, so er denn doch eine Bewilligung erhält, nicht mehr aus der Staatskasse erhalten könnten.
Gar nichts schreiben ist wohl auch unhöflich.
Schreiben, daß wir nicht teilnehmen würde mir noch einfallen, aber ich denke, daß das als Niederlegung ausgelegt werden könnte oder?
Hatte schon mal jemand so was?
Wir bräuchten bitte dringend mal Hilfe
Morgen findet ein Termin vor dem LSG statt (Berufung). Mandant ist mehr als schwierig. Über die beantragte PKH ist noch nicht entschieden. Es gab ständig Nachfragen (zu Recht) und das Gericht hat jetzt mitgeteilt, daß in der morgigen Verhandlung bzgl. der PKH noch Klärungsbedarf besteht. Für die 1. Instanz wurde PKH bewilligt, Verfahren ging verloren.
Cheffe hat dem Mandanten jetzt mitgeteilt, daß, wenn er keine PKH bekommt, die Kosten alleine für die Terminswahrnehmung ca. 500 € betragen werden.
Daraufhin hat der Mandant jetzt mitgeteilt, daß er den Termin selber wahrnimmt und - wie bereits im Vorfeld ständig - daß wenn er keine PKH bekommt, er gar nichts zahlen wird (Vorschußrechnung wurde nicht gezahlt).
So, was teilen wir dem Gericht denn jetzt mit? Niederlegung geht ja nicht, weil wir unsere Gebühren, so er denn doch eine Bewilligung erhält, nicht mehr aus der Staatskasse erhalten könnten.
Gar nichts schreiben ist wohl auch unhöflich.
Schreiben, daß wir nicht teilnehmen würde mir noch einfallen, aber ich denke, daß das als Niederlegung ausgelegt werden könnte oder?
Hatte schon mal jemand so was?