Was kann ich im folgenden tun:
Gegen einen Widerspruchsbescheid wurd Klage erhoben:
- Widerspruchsbescheid aufheben und
- aufschiebende Wirkung der Klage anordnen
es gab dann 2 Aktenzeichen (Eilverfahren und Hauptsacheverfahren)
das Eilverfahren ist seit 2016 abgeschlossen (Antrag auf Anordnung der a.W. abgelehnt)
im Hauptsacheverfahren gehts seitdem irgendwie nicht weiter
Was kann man tun?
Einfach weiter regelmäßig um Sachstandsmitteilung bitten? Oder irgendwie um "Fortsetzung des Verfahrens"? (Mir fehlt da irgendwie die passende Formulierung).
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, wir machen normalerweise gar kein Verwaltungsrecht