Selbständige Refa auf „450 €-Basis“

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Refa_Muc89
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#1

05.02.2018, 21:17

Hallo zusammen. Endlich habe ich mich auch angemeldet :wink2 habe sonst immer nur still mitgelesen.

Mir schwirrt seit Wochen ein Gedanke durch den Kopf. Eine Bekannte hatte mir vor einigen Wochen erzählt, dass sie jetzt für 3 RAe als selbstständige Refa auf Minijobbasis arbeitet. Sie hat dafür ein Kleingewerbe angemeldet. Sie ist super begeistert. Jetzt meine Frage:

Gibt es hier unter euch auch welche, die sich auf diese Weise neben dem Vollzeitjob noch etwas dazuverdienen? Ich finde es sehr interessant, da ich am Abend oder gelegentlich am WE noch Kapazitäten frei hätte.

Einen schönen Abend zusammen!
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Andy66
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#2

06.02.2018, 07:24

Grundsätzlich kannst Du einen Minijob neben dem regulären Job nehmen. Mehrere Minijobs nebeneinander gehen nicht. Obs im konkreten Fall möglich ist, muss man anhand des Arbeitsvertrags prüfen und ggf. mit dem Chef des Hauptjobs abstimmen. Ich würde auch gleich klären, was bei Interessenkonflikten ist, d.h. wenn die jeweiligen Arbeitgeber entgegengesetzte Parteien bei einem Rechtsstreit vertreten. Das könnte kitzlig werden.

Bei uns hat sich eine Freelancerin angeboten, die pro Arbeitsstunde € 35 in Rechnung stellen will. Das klingt erst mal viel, wenn man aber bedenkt, dass man sie nur zahlen muss, wenn sie wirklich arbeitet, gehts. Jedenfalls für die Region München.

Was willst Du denn anbieten? Nur Schreibarbeiten oder auch was Besonderes? Hast Du denn besondere Schwerpunkte, wo Du dich besonders auskennst - z.B. Abrechnungen, ZV oder sowas. Ich könnte mir vorstellen, dass es für Spezialisten durchaus einen Markt gibt. Würdest Du in die Kanzleien gehen oder von zuhause aus arbeiten? Wenn von zuhause aus, hast Du einen geeigneten Arbeitsplatz und kannst Du ggf. die Vertraulichkeit der Daten sicherstellen? Ich würde niemanden von daheim aus unsere Sachen bearbeiten lassen, wenn ich nicht sicher sein kann, dass kein Dritter Zugriff darauf hat (eigener PC für die Arbeit z.B., entsprechend gesichert). Außerdem muss sichergestellt werden, dass keine Schadsoftware von außen eingeschleppt wird.

Vergiss aber eines nicht: Selbständig heißt selbst und ständig. Keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, kein bezahlter Urlaub. Du musst dich privat krankenversichern und die Altersvorsorge selbst regeln. Du bist abhängig von den Auftraggebern und wenn Du einen zu oft versetzen musst, verlierst Du einen Kunden. Und schaff dir eine Berufshaftpflichtversicherung an. Als Angestellte bist Du bei Haftungsfällen von der HP-Versicherung der Kanzlei abgedeckt. Als freie Mitarbeiterin stehst Du da evtl. allein. Wenn dich das alles nicht schreckt, dann los.
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
Refa_Muc89
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#3

06.02.2018, 08:09

Andy66 hat geschrieben:Grundsätzlich kannst Du einen Minijob neben dem regulären Job nehmen. Mehrere Minijobs nebeneinander gehen nicht. Obs im konkreten Fall möglich ist, muss man anhand des Arbeitsvertrags prüfen und ggf. mit dem Chef des Hauptjobs abstimmen. Ich würde auch gleich klären, was bei Interessenkonflikten ist, d.h. wenn die jeweiligen Arbeitgeber entgegengesetzte Parteien bei einem Rechtsstreit vertreten. Das könnte kitzlig werden.

Bei uns hat sich eine Freelancerin angeboten, die pro Arbeitsstunde € 35 in Rechnung stellen will. Das klingt erst mal viel, wenn man aber bedenkt, dass man sie nur zahlen muss, wenn sie wirklich arbeitet, gehts. Jedenfalls für die Region München.

Was willst Du denn anbieten? Nur Schreibarbeiten oder auch was Besonderes? Hast Du denn besondere Schwerpunkte, wo Du dich besonders auskennst - z.B. Abrechnungen, ZV oder sowas. Ich könnte mir vorstellen, dass es für Spezialisten durchaus einen Markt gibt. Würdest Du in die Kanzleien gehen oder von zuhause aus arbeiten? Wenn von zuhause aus, hast Du einen geeigneten Arbeitsplatz und kannst Du ggf. die Vertraulichkeit der Daten sicherstellen? Ich würde niemanden von daheim aus unsere Sachen bearbeiten lassen, wenn ich nicht sicher sein kann, dass kein Dritter Zugriff darauf hat (eigener PC für die Arbeit z.B., entsprechend gesichert). Außerdem muss sichergestellt werden, dass keine Schadsoftware von außen eingeschleppt wird.

Vergiss aber eines nicht: Selbständig heißt selbst und ständig. Keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, kein bezahlter Urlaub. Du musst dich privat krankenversichern und die Altersvorsorge selbst regeln. Du bist abhängig von den Auftraggebern und wenn Du einen zu oft versetzen musst, verlierst Du einen Kunden. Und schaff dir eine Berufshaftpflichtversicherung an. Als Angestellte bist Du bei Haftungsfällen von der HP-Versicherung der Kanzlei abgedeckt. Als freie Mitarbeiterin stehst Du da evtl. allein. Wenn dich das alles nicht schreckt, dann los.
Danke @Andy66 :thx

Es wäre dann der "selbstständige Minijob" neben meinem Hauptjob. Ich habe im Moment keinen anderen Nebenjob. Ich würde das auch nur Abends machen und wenn es wirklich sein muss am WE. Da kommt dann sowieso nicht mehr als 200-300 € rum wahrscheinlich.

Zu dem Interessenkonflikt: Ich habe hierzu schon Kontakt mit einer Kanzlei aufgenommen (ich kenne eine RAin), die haben ihren Sitz aber nicht in München, sondern in Berlin. Ich denke daher, dass ein Interessenkonflikt eher ausgeschlossen wäre. Die RAin hat mich angesprochen, dass sie dringend wem benötigen würden, der stundenweise einspringt, wenn die anderen Mädels nicht mehr nachkommen. Ich hatte damals eher abgelehnt, aber als ich das Gespräch mit meiner Bekannten letztens führte, kam mir das wieder und seitdem lässt es mich nicht mehr los :panik

Ich könnte alles machen, jedoch denke ich wären Schreibarbeiten am sinnvollsten, für die ZV oder Rechnungen machen bräuchte ich wahrscheinlich ein Programm (ohne Programm braucht man da einfach zu lange) und das würde ich denke ich dann einfach zu viel kosten. Außerdem ist es glaube ich auch besser, wenn die Akte vorliegt.

Ich würde gerne von Zuhause arbeiten, ein Computer, Drucker, Büro etc. ist schon vorhanden.

Meint ihr ich benötige als "Minijobberin" auch eine Berufshaftpflichtversicherung. Wenn ich wirklich nur schreibe, dann kann da ja eig. nicht sehr viel schief gehen und außerdem müsste der RA/RAin da ja eh nochmals drüberlesen (ich weiß, wird manchmal etwas vernachlässigt :lol: ) und unterschreiben.

Ich weiß nicht, ob meine Idee sinnvoll ist oder nur ein Hirngespinst :teufel
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#4

06.02.2018, 08:16

Als Minijobberin bräuchtest du dann keine extra Berufshaftpflichtversicherung, wenn dich diese Anwältin ganz normal bei der Minijobzentrale meldet. Du hast aber ja oben geschrieben "selbständige Refa auf Minijobbasis".
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#5

06.02.2018, 08:22

Ich empfehle dringend die Beratung durch einen Steuerberater oder das Finanzamt.

Entweder Selbständig oder Minijob, beides in einem gibt es nicht.

Selbständig heißt Gewerbe anmelden, alles selber zahlen und für alles haften!
Minijob heißt als Angestellte geringfügig arbeiten, keinerlei Risiko!
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#6

06.02.2018, 08:44

I
Ich könnte alles machen, jedoch denke ich wären Schreibarbeiten am sinnvollsten, für die ZV oder Rechnungen machen bräuchte ich wahrscheinlich ein Programm (ohne Programm braucht man da einfach zu lange) und das würde ich denke ich dann einfach zu viel kosten. Außerdem ist es glaube ich auch besser, wenn die Akte vorliegt.
Also, eigentlich brauchst Du kein eigenes Programm, sondern nur einen Remote-Zugang zum System der Kanzlei, dann hast Du auch quasi die Akten. Was natürlich voraussetzt, dass der Auftraggeber die Akten ordentlich pflegt. Dann kannst Du über eine der dort vorhandenen Lizenzen arbeiten. Das setzt aber einen schnellen Internetzugang voraus.

Auch Schreibarbeiten wären natürlich einfacher, wenn Du über einen Remote-Zugang auf das System der Kanzlei zugreifen kannst. Wie sollen denn die von dir geschriebenen Texte eingepflegt werden, wenn Du extern arbeitest? Wenn Du die Dateien per Mail schickst, muss die beim Auftraggeber jemand einpflegen und weiterbearbeiten. Ob das für den Auftraggeber so attraktiv ist?

Da ist also wirklich noch viel zu überlegen, bevor Du loslegen kannst. Und wie Soenny schon sagt: Minijob und Selbständig sind zweierlei Sachen. Lass dich unbedingt beraten, bevor Du was anfängst und evtl. schon investierst.
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#7

06.02.2018, 09:19

Ich habe gelesen, dass man selbstständig quasi auf Minijob (also bis 450 €/mtl.) arbeiten kann. Man meldet dann ein Kleingewerbe an und muss eben die Einnahmen beachten.

Investieren tu ich im Moment eh nichts, ist ja nur mal eine Idee.
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mücki
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#8

06.02.2018, 09:38

Guten Morgen,

selbständig auf Minijobbasis gibt es nicht. Du kannst entweder auf Minijobbasis einen Zweitjob haben (was dann aber, wie schon erwähnt, mit dem Hauptarbeitgeber abgesprochen sein muss), der dann ggf. auch entsprechend versteuert wird oder du meldest ein sog. Kleingewerbe an, was - wenn ich mich richtig erinnere - auch mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden muss. Bei einem Kleingewerbe haftet man allerdings mit seinem Privatvermögen und die USt-Befreiung gilt nur bis zu einem Umsatz (nicht Gewinn) von 17.500 €/Jahr. Außerdem gibt es einen "Jahresmaximalumsatz" der nicht überschritten werden darf um weiterhin als Kleingewerbe zu gelten. Man darf also mit einem Kleingewerbe ca. 1.400 € monatlichen Umsatz haben, um weiterhin die USt-Befreiung zu nutzen. Da deine Kosten sich veraussichtlich im Rahmen halten werden, könntest du also vermutlich deutlich mehr "verdienen" als bei einem Minijob.

Bevor du diesen Schritt wagst würde ich mich aber dringend mit entsprechenden Fachleuten (z.B. Existenzgründungsberatungen o.ä.) unterhalten, was dir ja auch von meinen Vorschreibern schon ans Herz gelegt wurde. Dies vor allem auch vor dem Hintergrund, dass möglicherweise Kosten und/oder Probleme entstehen, die man so gar nicht auf dem Schirm hat.

VG mücki
Zuletzt geändert von mücki am 06.02.2018, 09:49, insgesamt 6-mal geändert.
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#9

06.02.2018, 09:42

Bitte verlass dich nicht auf das, was Du mal wo gelesen hast. Frag jemanden, der wirklich Bescheid weiß: Finanzamt oder Steuerberater. Nicht umsonst heißt es "www.gefährliches-halbwissen.de" ;) . Die Besprechungszimmmer der Anwälte sind voll von Leuten, die mal wo was gelesen haben und dann Ärger bekommen, weil es halt nur die halbe Wahrheit war auf der tollen Internetseite.

Und gerade in unserem Beruf sollte man auf Begrifflichkeiten achten, wie Du sicher weißt. So wie Besitz und Eigentum weder das Selbe noch das Gleiche sind, so sind Selbständig und Mini-Job halt unterschiedliche Dinge. *Klugscheißmodus aus.*
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#10

06.02.2018, 20:59

Ich frage morgen meine Kollegin, ich glaube sie macht das so, wie du meinst.

Sie hat ein Kleingewerbe angemeldet und arbeitet eben neben Ihrem Vollzeitjob bei uns als Schreibkraft. Sie arbeitet auch von Zuhause, ob sich das allerdings finanziell so lohnt und wie es ausschaut mit Versicherung usw. das weiß ich nicht. Wie gesagt ... ich erkundige mich morgen mal.

Sie weißt in ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus, wegen Kleinunternehmer. Und ich glaube sie darf nicht mehr als 17.500 € verdienen im Jahr. Soweit ich weiß, möchte sie nie über 450 € gehen (da gibt es auch irgendetwas) und sie hat mal gesagt, dass sie dann keinen Beitrag an die IHK leisten muss (keine Gewähr zu alledem :lol: ).
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