Forderungsanmeldung Gesamtgläubiger

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Lori79
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#1

29.01.2018, 11:17

Hallo Ihr Lieben,
möchte eine Forderung anmelden. Es geht um Schadenersatz wg. Gepäck:
Folgender Sachverhalt:
Wir haben Klage eingereicht. Während des Verfahrens ist die Fa. insolvent geworden bzw. das Insolvenzverfahren wurde eröffnet.
Wir haben zwei Kläger. unsere außergerichtliche Forderung ist nur einmal entstanden (0,3 Erhöhungsgebühr).
Jetzt will ich die Forderung anmelden:
Wie trage ich die außergerichtliche Gebühr ein (bei KOsten wollte ich es eintragen) teile ich diese durch zwei oder trage ich es bei jedem Gläubiger gesondert ein? oder nur bei einem Gläubiger?
Genauso Gerichtskosten?, diese wurden zwar durch die Rechtschutzversicherung gezahlt, müssen doch auch angemeldet werden.? teile ich diese auch durch zwei? oder trage es bei jeden Gläubiger oder nur bei einem ein?
Wir haben zwei Vordrucke für jeden Gläubiger erhalten.
DAnke Euch
Lori79
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#2

29.01.2018, 11:34

P.S. kann ich die gerichtliche Kostenrechnung, die eigentlich ja schon vor Eröffnung entstanden ist, aber später von uns an die Rechtschutzversicherung übersandt wurde (Rg Datum später) auch anmelden? oder muss ich das Datum vor datieren? oder was mache ich
Danke euch
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mücki
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#3

29.01.2018, 11:41

Wenn die RSV die Gerichtskosten gezahlt hat, warum hat sie dann eure Kosten nicht ausgeglichen?

Sämtliche Kosten, die von der RSV gezahlt wurden müssen entweder von dieser zur Tabelle angemeldet werden oder ihr braucht von der RSV eine entsprechende Beauftragung. Aber Obacht: Eure Mandanten haben keinen Erstattungsanspruch mehr soweit die RSV gezahlt hat.

Ist das gerichtliche Verfahren abgeschlossen oder gem. § 240 ZPO unterbrochen?

Aufgrund deiner Schilderung gehe ich davon aus, dass eure Mandanten verheiratet sind. Wenn das so ist, dann würde ich für beide Mandanten lediglich ein Formular ausfüllen (z.B. Frau und Herr Maxi und Max Mustermann, wohnhaft .....) und dann alles (mit Anlagen) kopieren und das Formular (dann ja zweifach vorhanden) unterschreiben lassen, fertig.

Hauptforderung ist der von euch geltend gemachte Schadenersatz. Alles andere muss dann in den Bereich Kosten bzw. Zinsen eingetragen werden.

P.S. Der Forderungsanmeldung sind immer sämtliche forderungsbegründenden Unterlagen beizufügen.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Lori79
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#4

29.01.2018, 12:24

Ok. Danke,
ich weiß nicht warum, aber ich habe gedacht, ich muss die Kosten (GK, RA-Kosten) auch anmelden. Diese wurden allesamt von der RSV gezahlt.
Das Verfahren ist unterbrochen gem. 240 abs. 1 ZPO. Es sind kein Eheleute, Tochter und Mutter. Der Insolvenzverwalter hat uns gebeten, die Vordrucke zu benutzen und diese sind gesondert ausgestellt.
Da ich aber hier in diesem Fall ja die Kosten nicht anmelden kann (RSV), kann ich die Vodrucke ja gesondert benutzen.
Fürs nächstes Mal weiß ich Bescheid danke
Lori79
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#5

29.01.2018, 15:47

Hallo Zusammen,
also ich habe mit der RSV gesprochen. Ich soll die Forderung auch mit anmelden.
Wie mache ich es für jeden die komplette Summe oder teilen?
Rechnungsaustellung egal?
Danke Euch
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paralegal6
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#6

29.01.2018, 23:00

Klar will die rsv ihr Geld zurück. Müsst ihr dann nur weiterleiten. Ich würde beide Kläger als einen Gläubiger zusammenfassen. War ja auch eine Klage. Kann man meiner Meinung nach nicht einfach halbieren. ZV würde ich ja auch für beide zusammen beantragen. Oder du schreibst bei beiden die volle Summe rein, 428 bgb, dann kann der Verwalter sich einen aussuchen. 3100 musst du auch anmelden, dadrin geht ja die 2300 halb auf. :kopfkratz
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