KFA des Streithelfers oder nicht?

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A13
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#1

18.01.2018, 13:40

Hallo zusammen,

nach langer Abstinenz im Forum komme ich zurück und hab gleich eine sehr unangenehme Frage.

Mdt. ist Beklagte eines Verfahrens. Gegenseite obsiegt. Neben dem Kläger war auch dessen Streithelfer an dem Verfahren beteiligt. Es ergeht folgende Kostengrundentscheidung:

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits und die durch die Nebenintervention entstandenen Kosten zu tragen.

Wir haben sodann Berufung für unsere Mandantin eingelegt. In der mündlichen Verhandlung waren die Parteien und der Streithelfer des Klägers anwesend. Dieser verließ sodann die Verhandlung und kam nicht mehr wieder. Es wurde dann ein Vergleich zwischen den Parteien geschlossen und zwar hinsichtlich der Kosten so:

Von den Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Vergleiches tragen der Kläger 1/3 und die Beklagte 2/3.

Sind von dieser Kostengrundentscheidung auch die Kosten der ersten Instanz umfasst? Also ist die Kostengrundentscheidung aus der ersten Instanz somit aufgehoben? Was ist dann mit den Kosten des Streithelfers des Klägers für die erste und zweite Instanz?
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Muschel
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#2

18.01.2018, 13:57

Kosten des Rechtsstreits beinhaltet eigentlich auch die I. Instanz.
Bei der Kostengrundentscheidung im Berufungsverfahren steht jetzt nichts mehr von den Kosten der Streithelfers. Ich hatte irgendwo mal gelesen, dass diese Kosten expliziet in der Kostengrundentscheidung genannt werden müssen, ansonsten bleibt der Streithelfer auf seine Kosten sitzen.
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#3

18.01.2018, 13:58

So hatte ich das nämlich auch im Hinterkopf. Ich dachte nur, es könnte ein Problem sein, dass er bei der Vergleichsabstimmung nicht mehr dabei war.
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#4

18.01.2018, 14:10

Wurde der Vergleich auf Widerruf geschlossen? Wenn nicht, kann er dagegen ja nix mehr machen. Ob er nur Beschwerde gegen die Kostengrundentscheidung einlegen kann, kann ich dir leider nicht sagen. Vielleicht antwortet ja noch jemand, der da versierter ist. ;-)
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#5

18.01.2018, 14:36

Es wurde kein Widerrufsvergleich geschlossen. Ich hoffe, dass sich noch jemand meldet. Aber du hast ja im Wesentlichen das bestätigt, was ich bereits annahm.
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