Kostenerstattung im Verwaltungsverfahren
Verfasst: 30.12.2017, 15:57
Hallo zusammen,
falls noch jemand mitliest: Mich treibt eine Frage herum!
Es wird ein Verwaltungsverfahren geführt und die sich anschließende Klage gewonnen. Es wurde bis zum KFV verpasst den Antrag nach § 162 Abs. 2 S. 2 VWGO zu stellen, wonach die Anwaltskosten im Vorverfahren für notwendig zu erklären und somit erstattungsfähig sind, bzw. sein sollen. Kann ich diesen Antrag jetzt noch im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens stellen und die Gebühren für das Verwaltungsverfahren mit geltend machen ?
Danke für alle Antworten und einen guten Rutsch!
Lola
falls noch jemand mitliest: Mich treibt eine Frage herum!
Es wird ein Verwaltungsverfahren geführt und die sich anschließende Klage gewonnen. Es wurde bis zum KFV verpasst den Antrag nach § 162 Abs. 2 S. 2 VWGO zu stellen, wonach die Anwaltskosten im Vorverfahren für notwendig zu erklären und somit erstattungsfähig sind, bzw. sein sollen. Kann ich diesen Antrag jetzt noch im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens stellen und die Gebühren für das Verwaltungsverfahren mit geltend machen ?
Danke für alle Antworten und einen guten Rutsch!
Lola