Erneute Berufung gegen berichtigtes Urteil?

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Defectio
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#1

07.12.2017, 13:24

Die Sache sieht folgendermaßen aus:

Wir haben gegen das Urteil I. Instanz Berufung eingelegt. Berufungsverfahren läuft. Jetzt wurde das Urteil berichtigt - bezieht sich dieses berichtigte Urteil auch auf die Berufung oder muss nun erneut Berufung eingelegt werden?
Ich hoffe ich habe es nicht zu kompliziert erklärt und man versteht was ich meine...

:thx :thx
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Anahid
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#2

07.12.2017, 13:51

Inwiefern wurde denn das Urteil berichtigt? Eine neue Berufung fällt auf jeden Fall mal nicht an. Fraglich ist eher, ob Ihr die Berufung irgendwie beschränken müsst o.ä. Wenn die Berichtigung für das Berufungsverfahren eigentlich uninteressant ist, dann ist es ja eh egal.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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