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Kostengrundentscheidung bei erfolgreichen Widerspruch § 882c

Verfasst: 12.10.2017, 10:35
von Muschel
Ich bin gerade auf der Suche, wie die Kostengrundentscheidung aussehen würde, wenn man erfolgreich gegen die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis Widerspruch einlegt. Wer hat dann die RA-Kosten zu tragen? Gilt hier auch § 91 I ZPO?