Seite 1 von 1

Berufung - wie viele Abschriften des Urteils

Verfasst: 27.09.2017, 12:39
von sugar88
Bin leider etwas aus der Übung diesbezüglich:

Wir legen Berufung ein

Wir haben sechs Berufungsbeklagte, die in der ersten Instanz vom gleichen Anwalt vertreten wurden

1. Frage: Muss ich das Original des Urteils beifügen oder reiche eine beglaubigte Kopie?

2. Frage: wie viele weitere (beglaubigte ?) Kopien müssen beigefügt werden?

Re: Berufung - wie viele Abschriften des Urteils

Verfasst: 27.09.2017, 14:03
von Anahid
Eine Kopie des Urteils reicht. Die muss dem Original der Berufungsschrift beigefügt werden. Den Abschriften muss keine Kopie des Urteils beigefügt werden.