Seite 1 von 1

Klage per beA einreichen -> Gerichtskostenroller ?!

Verfasst: 21.09.2017, 12:08
von Pepsi
Hallo,

wir wollten demnächst anfangen das beA zu benutzen. Nun kam mir dazu eine Frage auf:

Bisher zahlen wir Gerichtskosten mittels Gerichtskostenroller ein. Wie mache ich das dann in Zukunft? Können wir die Maschine dann einstampfen und warten auf die Rechnung von der Justizkasse? Hat da schon jemand Erfahrung?

:thx
LG

Re: Klage per beA einreichen -> Gerichtskostenroller ?!

Verfasst: 21.09.2017, 12:31
von Pitt
Wenn Ihr die Klage per beA einreicht, bekommt Ihr auch die GK-Rechnung per beA. Ihr könnt natürlich auch überlegen, Gerichten, mit denen ihr häufiger zu tun habt, eine Einzugsermächtigung zu erteilen, aber die Vorabeinzahlung per Gerichtskostenstempler/-roller funktioniert bei der beA-Nutzung nicht mehr. Wichtig ist auf jeden Fall, vorab zu klären, ob das Gericht überhaupt empfangsbereit ist, da es auch nach dem 01.01.2018 noch Gerichte geben wird, die das beA noch nicht nutzen können/wollen.

Re: Klage per beA einreichen -> Gerichtskostenroller ?!

Verfasst: 21.09.2017, 13:43
von Pepsi
Danke für deine Antwort. Über das beA an sich weiß ich Bescheid. Die Einzugsermächtigung ist mir neu, das kannte ich noch nicht.

Ich wollte wie gesagt nur wissen, ob wir unseren Gerichtskostenroller auf lange Sicht einstampfen können und wie andere das Problem lösen. ZB gibt es ja Verjährungssachen wo die Zustellung demnächst erfolgen muss etc. hmmmm