fristlose Kündigung Mietverhältnis möglich ?

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Gesperrt
Nici1990-2011
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 41
Registriert: 05.10.2011, 14:50
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Andere

#1

12.09.2017, 11:04

Hallo Ihr Lieben,

ich sitze hier vor einer Akte und frage mich, ob ich hier in Vertretung eines Vermieters eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aussprechen darf.
Folgender Sachverhalt:

Mieter zahlt Miete für April in Höhe von 290,00 € (inkl. NK) nicht.
Miete Mai wird bezahlt
Miete Juni wird ebenfalls bezahlt zzgl. 100 €auf rückständige Miete April
im Juli erhält der Mieter eine Betriebskostenabrechnung mit einer Gutschrift in Höhe von 223,80 € (diese wird mit der noch offenen Restmiete für April verrechnet), sodass der Mieter noch ein Restguthaben in Höhe von 33,80 € hat.
Miete Juli wird bezahlt
Miete August und September sind nun vollständig offen, jedoch hat der Mieter ja noch das Restguthaben aus der Betriebskostenabrechnung auf seinem Mieterkonto als Guthaben stehen.

Ist hier eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses möglich ? Ich habe im Netz nach gelesen, aber nichts passendes gefunde. Ich meine nein, die Chefin meint ja :patsch

Bitte teilt mir eure Meinung mit entsprechender Literatur bzw. Rechtsprechung mit :thx :thx :thx
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12226
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#2

12.09.2017, 11:06

Soll deine Chefin entscheiden ;)

:closed wegen möglicher Rechtsberatung ;)
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Gesperrt