Mitteilung, ob weitere Klagen anhängig beim LG

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renofix
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#1

30.08.2017, 10:34

Liebe Alle,

in einem Klageverfahren, wir sind Kläger, sollte ich beim LG Berlin nachfragen, ob weitere Klagen anhängig sind. Ich kannte das so, dass ein Anruf in der Eingangsregistratur ausreichte und bekam dann immer telefonisch eine Auskunft.

Leider ist das ja nicht mehr. Ich habe daher eine schriftliche Anfrage gestellt. Das LG Berlin bittet nun um Übermittlung von geeigneten Belegen/Unterlagen, in welchem Zusammenhang wir die gewünschte Information benötigen. Reicht hier eine Kopie der ersten Seite unserer Klage sowie das Aktenzeichen (Ist übrigens ein Verfahren vor dem LG Berlin).

Danke!

Euch allen einen schönen sonnigen Tag!

LG
renofix
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#2

30.08.2017, 10:47

renofix hat geschrieben:Ich kannte das so, dass ein Anruf in der Eingangsregistratur ausreichte und bekam dann immer telefonisch eine Auskunft.

Leider ist das ja nicht mehr.
Das ist mir neu. :schock
Ich glaub, ich verstehe die Frage nicht wirklich. Geht es darum, ob vielleicht euer Beklagter/eure Beklagten je eine/mehrere eigene Klage/n eingereicht haben? :kopfkratz
Wenn ja, dann genügt die erste Seite eurer Klage mit dem Aktenzeichen des Gerichts als "Beleg".
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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renofix
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#3

30.08.2017, 11:40

Wir wollen in Erfahrung bringen, ob gegen unsere Beklagte noch weitere Klagen anhängig sind, insbesondere von einer bestimmten Klägerin.
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#4

30.08.2017, 12:04

Achso. Hm, da bin ich nicht sicher, ob ihr diese Auskunft überhaupt bekommt. Aber Versuch macht klug, würd ich sagen. :mrgreen:

Oder könnt ihr ggf. zu der bestimmten möglichen Klägerin Kontakt aufnehmen?
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#5

30.08.2017, 12:13

Nein, Kontakt zu der evtl. weiteren Klägerin besser nicht. Das ist ärgerlich. Zwei-dreimal im Jahr benötige ich so eine Auskunft und habe sie immer problemlos am Telefon erhalten und nun Datenschutz...
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#6

30.08.2017, 12:30

Joa, das ist schon doof. :roll:
Lass uns doch mal bitte wissen, ob du die gewünschte Auskunft bekommen hast. Ihr werdet die Anfrage doch begründen, oder?
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#7

30.08.2017, 13:18

renofix hat geschrieben:Nein, Kontakt zu der evtl. weiteren Klägerin besser nicht. Das ist ärgerlich. Zwei-dreimal im Jahr benötige ich so eine Auskunft und habe sie immer problemlos am Telefon erhalten und nun Datenschutz...
Ganz ehrlich: In jestzt immerhin über 30 Jahren Berufsausübung habe ich diese Auskunft noch nicht ein einziges Mal benötigt. Dass das unter Datenschutz fällt, ist für mich gar keine Frage. Mir stellt sich eher die Frage, wofür Ihr solche Auskünfte benötigt? Welchen Nutzen wollt Ihr denn daraus ziehen? Mit verschließt sich der Sinn leider komplett. :ka
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