Abrechnung mit gegnerischer Haftpflichtversicherung
Verfasst: 02.08.2017, 11:20
Hallo,
ich schildere mal kurz den Fall:
Das Auto vom Chef hat eine Delle und Kratzer abbekommen durch die Nachbarin. Ich sollte dies der gegnerischen Haftpflicht melden; die Haftpflicht hat ihre Eintrittspflicht erklärt.
Das Chefauto ist im übrigen ein Leasingfahrzeug. In meinem Urlaub hat Chef das Auto in die Werkstatt gegeben. Da er jedoch keine Schadenanzeige bei seiner Vollkasko angegeben hat, musste er für den Schaden in Vorkasse gehen.
Auf der Rechnung der Werkstatt sind Reparaturkosten in Höhe von 1.421,82 EUR angegeben.
Nun hab ich die Akte wieder auf den Schreibtisch bekommen und soll gegenüber der gegnerischen Haftpflicht die Rechtsanwaltsgebühren abrechnen.
Ich muss dazu sagen, dass ich noch nie im Verkehrsrecht tätig war. Kann mir jemand sagen, wie ich das jetzt gegenüber der gegnerischen Haftpflicht abschließend formuliere und was ich abrechnen kann?
Vielen Dank!
ich schildere mal kurz den Fall:
Das Auto vom Chef hat eine Delle und Kratzer abbekommen durch die Nachbarin. Ich sollte dies der gegnerischen Haftpflicht melden; die Haftpflicht hat ihre Eintrittspflicht erklärt.
Das Chefauto ist im übrigen ein Leasingfahrzeug. In meinem Urlaub hat Chef das Auto in die Werkstatt gegeben. Da er jedoch keine Schadenanzeige bei seiner Vollkasko angegeben hat, musste er für den Schaden in Vorkasse gehen.
Auf der Rechnung der Werkstatt sind Reparaturkosten in Höhe von 1.421,82 EUR angegeben.
Nun hab ich die Akte wieder auf den Schreibtisch bekommen und soll gegenüber der gegnerischen Haftpflicht die Rechtsanwaltsgebühren abrechnen.
Ich muss dazu sagen, dass ich noch nie im Verkehrsrecht tätig war. Kann mir jemand sagen, wie ich das jetzt gegenüber der gegnerischen Haftpflicht abschließend formuliere und was ich abrechnen kann?
Vielen Dank!