Fallfrage

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Findik
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#1

28.07.2017, 20:02

Hallo liebe Forenmitglieder:

ich muss im Rahmen meines Studiums folgende Fallfrage bearbeiten, bin mir aber nicht so ganz sicher bei der Lösung:

"A wurde von B engagiert (nur mündlicher Vertrag), einen Stunt für eine Videoproduktion hinzulegen. Dieser ist dem A nicht geglückt. Als Vergütung sind 1.000,00 EUR vereinbart. Nun fordert A von B die volle 1.000,00 EUR. B weigert sich, den vollen Betrag zu zahlen und bietet dem A stattdessen an, lediglich die Hälfte zu zahlen, da die Leistung nicht wie geschuldet erbracht wurde. Telefonisch stimmte A dem Angebot zur Zahlung von 500,00 EUR zunächst zu. Nach weiterer Überlegung möchte A nun doch die vollen 1.000,00 EUR haben.

Kann A von B den vollen Betrag von 1.000,00 EUR verlangen?"

Ist in der neuen Vereinbarung (Zahlung 500,00 EUR) eine Vertragsänderung zu sehen? Die Frage, die sich mir auch stellt, welche Art von Vertrag liegt hier vor, es ist ja ein Erfolg geschuldet. Die mündlich geschlossenen Verträge haben keinen Einfluss auf die Wirksamkeit, da die Schriftform für diese Verträge nicht vorgesehen ist.
Liebe Grüße
Findik

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paralegal6
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#2

29.07.2017, 16:32

Sicher dass ein Erfolg geschuldet wird? Handelt es sich um einen Werkvertrag? Ich lese oben nur, dass er einen Stunt machen sollte. Er war da und es hat nicht funktioniert. hat A Nacherfüllung gefordert? Wenn A nun 500€ anbietet ist für mich die Frage ob B s Zustimmung zu einem neuen Vertrag geführt hat oder als Rücktritt zuverstehen ist. Sehe hier aber nicht unbedingt nen Werkvertrag, eher Dienstvertrag, Stuntmen vereinbaren eher Tagesgage....steh auf dem Schlauch, Wochenende halt
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Findik
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#3

03.08.2017, 11:34

Bin mir auch nicht mehr so sicher, ob hier tatsächlich ein Erfolg geschuldet wird. Und um welche Art von Dienstvertrag es sich hier handelt, hat sich mir leider auch noch nicht erschlossen. Ja, ich denke auch, dass hier ein neuer Vertrag vorliegt oder zumindest eine Vertragsänderung (dass nicht mehr 1.000 sondern 500 EUR geschuldet werden) vorliegt.
Liebe Grüße
Findik

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