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Nach Teil-Anerkenntnisurteil Klagerweiterung möglich

Verfasst: 27.07.2017, 15:15
von sunnylein
Kann ich nach einem Teilanerkenntnisurteil noch eine Klagerweiterung machen?

Ich habe sämtliche Kommentare durch, finde aber nichts passenden dazu ...

Mein Bauchgefühl sagt mit es geht nicht :kopfkratz

Re: Nach Teil-Anerkenntnisurteil Klagerweiterung möglich

Verfasst: 27.07.2017, 15:35
von Anahid
Und warum soll es nicht gehen? Das Verfahren ist doch durch das Teil-Anerkenntnis nicht abgeschlossen.

Re: Nach Teil-Anerkenntnisurteil Klagerweiterung möglich

Verfasst: 27.07.2017, 15:42
von sunnylein
Ok, ich wäre jetzt davon ausgegangen, dass das Verfahren abgeschlossen ist und ich jetzt weitere Ansprüche durch erneute Klageeinreichung geltend machen muss.

Re: Nach Teil-Anerkenntnisurteil Klagerweiterung möglich

Verfasst: 27.07.2017, 16:01
von Anahid
Aber es kann doch nur ein Teil erledigt sein. Du schreibst doch "Teil"-Anerkenntnisurteil. Damit wurde ja wohl nicht die ganze Klageforderung anerkannt. Was ist denn mit dem Rest?