![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
Hier taucht gerade ein Problem auf, wo wir uns nicht ganz einig sind, wie es zu handhaben ist:
Unsere Az. sind aus 1998.
Es wurde 2004 Kostenfestsetzungsantrag gegenüber der Behörde gestellt.
2007 wurden die Akten abgelegt (ohne dass hier das Kostenfestsetzungsverfahren abgeschlossen war).
Damit waren die Akten aus den Augen, aus dem Sinn
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Nun, 2017, bekommen wir tatsächlich von der Behörde die Kostenfestsetzungsbeschlüsse wie beantragt.
Meine Idee ist nun, weil ich ja auch die Zahlungseingänge demnächst dann ordentlich buchen muss: Die Akten werden reaktiviert und aus dem Keller geholt, damit ich dann auch buchen kann.
Die eigentliche Frage ist: Was passiert, wenn die Akte dann wieder abgelegt werden kann?
Cheffe und Kollegin wollen sie einfach mit der alten Ablage-Nr. aus 2007 wieder wegstellen und dann demnächst vernichten.
Ich bin der Meinung, dass das nicht geht, sondern die Akte mit einer aktuellen Ablage-Nr. wieder abgelegt werden muss und die Akte somit wieder länger aufbewahrt werden muss.
Was meint ihr dazu?
Ich danke schon mal für euer Input und bis später
![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)