Klageanträge im Arbeitsrecht

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Lisamary
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#1

22.06.2017, 16:16

Hallo :)

Habe hier eine Klage im Arbeitsrecht.

Bezüglich der Anträge unserer Kosten:

lauten die genauso wie im Zivilverfahren? ....

2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen

usw.

und kann dieses auch mit reingenommen werden:

"Sofern das Gericht das schriftliche Vorverfahren anordnet, wird für den Fall der Fristversäumnis oder des Anerkenntnisses beantragt,

die Beklagten durch Versäumnisurteil oder Anerkenntnisurteil ohne mündliche Verhandlung zu verurteilen. "


Danke für die Hilfe. Haben hier leider in der Kanzlei kaum Arbeitsrecht.
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kordula32
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#2

22.06.2017, 16:30

es kommt natürlich drauf an was ihr klagt entsprechend so müssen die Anträge lauten. Im Arbeitsverfahren 1. Instanz trägt jeder seine eigenen Kosten "in Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozeßbevollmächtigten oder Beistandes." 12 a ARBGG

Hier mal ein paar Muster

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die am
.............zugegangene Kündigung der Beklagten vom ............................., nicht aufgelöst
worden ist, sondern fortbesteht.
und / oder
2. der/die Beklagte wird verurteilt, an den/die Kläger/in ..........................EUR brutto/netto
nebst .........................% Zinsen zu zahlen,
und / oder
3. der/die Beklagte wird verurteilt, an den/die Kläger/in die auf ihren Namen lautenden
Arbeitspapiere, bestehend aus der Lohnsteuerkarte für das Jahr ....................... sowie
Versicherungsnachweisheft , ordnungsgemäß ausgefüllt herauszugeben.
Begründung: - für den Antrag zu 1) Kündigungsschutzklage:
Ich bin am ......................... geboren und stehe seit dem .................................. bei
............................ im Betrieb in .................................... als .....................................(Beruf
) im
Arbeitsverhältnis gegen ein Monatsentgelt/Stundenlohn von zuletzt ............................ EUR
brutto bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von ............................ wöchentlich.
Der/Die Beklagte hat mein Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom ................................ zum
.................................. gekündigt. Die Kündigung ist mir am ...................................
zugegangen. Der/Die Beklagte beschäftigt regelmäßig mehr als fünf Arbeitnehmer (ohne
Auszubildende)(Nur in diesem Fall ist eine Kündigungsschutzklage möglich!).
Die Kündigung ist nicht durch Gründe, die in meiner Person oder in meinem Verhalten
liegen, bedingt. Es bestehen keine dringenden betrieblichen Erfordernisse, die einer
Weiterbeschäftigung entgegenstehen. Die Kündigung ist daher sozial ungerechtfertigt und
rechtsunwirksam. Ein Betriebsrat besteht / nicht.
Begründung für Antrag zu 2) Zahlungsklage:
Ich bin am ....................................... geboren und stehe seit dem ................................der
der/dem Beklagten/n im Betrieb in ....................................... als ...................................... im
Arbeitsverhältnis gegen ein Monatsentgelt/Stundenlohn von zuletzt ............................. EUR
brutto bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von ............................... wöchentlich.
Der/Die Beklagte schuldet mir noch den oben aufgeführten Betrag, der sich wie folgt
zusammensetzt:
(Bitte Ergänzen!)
Begründung für Antrag zu 3) Herausgabe der Arbeitspapiere:
Ich bin am ....................................... geboren und stehe seit dem ................................der
der/dem Beklagten/n im Betrieb in ....................................... als ...................................... im
Arbeitsverhältnis gegen ein Monatsentgelt/Stundenlohn von zuletzt ............................. EUR
brutto bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von ................................ wöchentlich.
Meine oben aufgeführten Arbeitspapiere wurden bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
am ............................nicht herausgegeben. Ich habe die Herausgabe von der/dem
Beklagte/n bisher mehrfach vergeblich und erfolglos verlangt
Neffi
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#3

23.06.2017, 10:21

du kannst dein 2. schon so schreiben, aber das gilt nur für Gerichtskosten. Kostenerstattung der RA-Kosten gibt's laut § 12a des Arbeitsgerichtsgesetzes nicht.

Schriftliches Vorverfahren gibt's im Arbeitsgerichtsprozess eigentlich nicht. Durch den Beschleunigungsgrundsatz im AR wird immer in früher erster Gütetermin bestimmt und dann - sollte dieser Termin scheitern - schließt sich das schriftliche Verfahren mit Klageerwiderungsfrist und Duplik an. In unseren Klagen steht also nix wg. VU drin, da man dass - sollte Gegner nicht auftauchen im Gütetermin beantragt.

Grüße Neffi
Ich bin ein Niemand. Niemand ist perfekt. Ergo: Ich bin perfekt! :yeah :mrgreen:
Der Fehler sitzt meistens vor dem Gerät. :pfeif
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