Hallölle,
wir haben uns in einem Strafverfahren für den Mandanten angezeigt und unsere Beiordnung beantragt (Voraussetzungen lagen vor). Danach hat das Gericht das Verfahren nach § 154 StPO eingestellt und die Beiordnung mit der Begründung, es lägen jetzt ja die Voraussetzungen nicht mehr vor, abgelehnt. Dagegen haben wir Beschwerde eingelegt mit der Begründung, dass zum Zeitpunkt des Antrags die Voraussetzung vorlagen und es hierauf ankommt, unterfüttert mit Rechtsprechung. Jetzt wurde die Beschwerde als unbegründet verworfen, mit Verweis auf die Gründe des angefochtenen Beschlusses und Rechtsprechung des Kammergerichts.
Meine Frage: Können wir hiergegen Beschwerde einlegen?
(weitere) Beschwerde möglich? (Strafverfahren)
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Es gibt noch die sogenannte "weitere Beschwerde". Die weitere Beschwerde ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Ausschluss bezieht sich auf Beschlüsse, die auf eine Beschwerde hin erlassen worden sind. Sie müssen daher denselben Verfahrensgegenstand betreffen wie die erste Entscheidung.
Nach § 310 Abs. 1 StPO können jedoch Beschlüsse, die eine Verhaftung, eine einstweilige Unterbringung oder einen dinglichen Arrest zum Gegenstand haben, mit der weiteren Beschwerde angefochten werden. Insoweit handelt es sich um eine Ausnahmevorschrift.
Nach § 310 Abs. 1 StPO können jedoch Beschlüsse, die eine Verhaftung, eine einstweilige Unterbringung oder einen dinglichen Arrest zum Gegenstand haben, mit der weiteren Beschwerde angefochten werden. Insoweit handelt es sich um eine Ausnahmevorschrift.