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Arbeitsrecht

Verfasst: 12.05.2017, 10:07
von grete
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich war 15 Jahre in einer Kanzlei - überwiegend M&A - tätig und bin seit ein paar Wochen nun einer
Arbeitsrechtskanzlei tätig. Absolutes Neuland. :patsch

Wer hat Zeit und Lust mich am Wochenende (samstags) in die Besonderheiten der Arbeitsrechtskanzlei einzuarbeiten? Natürlich nicht umsonst!
Wie ich festgestellt habe ist viel anders.

Ich habe jetzt gerade schon wieder eine Abrechnung auf dem Tisch die mich verzweifeln lässt.

Streitwerte
Für das Verfahren bis ... auf 17.000
Für das Verfahren ab ... auf 23.000
Für das Verfahren ab ... auf 29.000
Für das Verfahren ab .... auf 46.000
Für den Vergleich 46000

Ratschläge und Vorschläge nehme ich gerne entgegen.

Re: Arbeitsrecht

Verfasst: 12.05.2017, 10:12
von Anahid
Wir würden auch gerne eigene Vorschläge von Dir sehen, wie Du weißt ;)

Re: Arbeitsrecht

Verfasst: 12.05.2017, 15:38
von grete
1,0 Einigungsgebühr §§ 2, 13 RVG, Nrn. 1003, 1000 VV (Wert: 46.447,00 Euro) 1.163,00 Euro
0,8 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG, Nrn. 3101 Nr. 2, 3100 VV (Wert: 17.417,00 Euro) 556,80 Euro
1,3 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr. 3100 VV (Wert: 46.447,00 Euro) 1.511,90 Euro
0,8 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG, Nrn. 3101 Nr. 2, 3100 VV (Wert: 23.223,00 Euro) 630,40 Euro
0,8 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG, Nrn. 3101 Nr. 2, 3100 VV (Wert: 29.029,90 Euro) 690,40 Euro
Angleich gem. § 15 III RVG -469,40 Euro
1,2 Terminsgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr. 3104 VV (Wert: 46.447,84 Euro) 1.395,60 Euro
Post- und Telekommunikationspauschale Nr. 7002 VV 20,00 Euro

Die 0,8 nicht höher als eine Gebühr 1,3 3100 aus 46.447,84?

Re: Arbeitsrecht

Verfasst: 15.05.2017, 09:39
von Anahid
Die VG berechnet sich immer aus dem höchsten SW, der während Eurer Tätigkeit anhängig war. Wenn der Verfahrenswert also zum Schluss auf 46.000,00 € festgesetzt wurde, gibt es auch nur eine 1,3 VG aus 46.000 €. Da der Vergleichswert genau so hoch ist, gibt es auch keinen Mehrvergleich, sodass eine 0,8 VG so oder so nicht entstehen kann.

Re: Arbeitsrecht

Verfasst: 31.05.2017, 16:52
von grete
Hallo, könnt ihr nochmal schaun, ob hier wirklich keine Differenzgebühr anfällt?

Danke.

Re: Arbeitsrecht

Verfasst: 31.05.2017, 16:58
von Sonnenkind
Anahid hat geschrieben:Die VG berechnet sich immer aus dem höchsten SW, der während Eurer Tätigkeit anhängig war. Wenn der Verfahrenswert also zum Schluss auf 46.000,00 € festgesetzt wurde, gibt es auch nur eine 1,3 VG aus 46.000 €. Da der Vergleichswert genau so hoch ist, gibt es auch keinen Mehrvergleich, sodass eine 0,8 VG so oder so nicht entstehen kann.
Anahid hat dir doch hier schon die Antwort gegeben.

Re: Arbeitsrecht

Verfasst: 13.06.2017, 11:21
von grete
:oops: Was mich hier irritiert ist, wieso die anderen Verfahren ab 15.11. - 27.12.16 unbeachtet bleiben?
d. h. ich rechne mit der Vers. nur Verfahrensgebühr, TG und VG ab aus einem Streitwert?

Re: Arbeitsrecht

Verfasst: 13.06.2017, 11:28
von Adora Belle
Welche anderen Verfahren? Davon war bisher nicht die Rede. Nach Deiner Aufstellung ist die Klage mehrfach erweitert worden, bis schließlich insgesamt 46.000 anhängig waren. Darüber wurde dann ein Vergleich geschlossen. Alles in einem einzigen Verfahren.

Re: Arbeitsrecht

Verfasst: 13.06.2017, 11:31
von grete
Richtig.
Gehe im Juli zu einem Kurs Arbeitsrecht

Re: Arbeitsrecht

Verfasst: 13.06.2017, 11:39
von Adora Belle
Das kann sicher nicht schaden. Hier allerdings geht es erstmal nicht um Arbeitsrecht, sondern um pures RVG. Wenn Du nur ein Verfahren mit dort anhängigen Gegenständen, kann es keine Differenzkosten geben.