Hallo,
mein Chef fragt mich grad, wie hoch im Jahr 1979 die Grenze war, damit ein Verfahren vor das Landgericht kam.
Ich hab beim besten Willen keine Ahnung, auch nicht, wo ich das rausfinden kann.
Hat zufällig jemand einen alten Schönfelder Stand 1979 oder sonstige Literatur, aus der sich das ergibt, zur Hand ?
Wäre prima
Der Streitwert lag in unserem Fall bei 5.000 DM, und die Sache ging damals zum LG.
Streitwertgrenze AG -> LG anno 1979 ?
Leider nur ein Annäherungsversuch: Laut Schönfelder erfolgte die erste Änderung des § 23 Nr. 1 GVG seit 1975 1990 (BGBl. I, S 2847). Dort heißt es: In § 23 Nr. 1 wird das Wort "fünftausend" durch "sechstausend" ersetzt.
Dementsprehcnd dürfte die AG-Grenze 1979 bei 5000 DM gelegen haben.
Dementsprehcnd dürfte die AG-Grenze 1979 bei 5000 DM gelegen haben.