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Re: Urlaub in eurer Kanzlei

Verfasst: 05.04.2017, 09:38
von Kaffeeschubse
skugga hat geschrieben:
icerose hat geschrieben:Unterschriften für EB´s
What? Warum das denn?!

Ich weiß, es wird vermutlich langweilig, wenn ich gefühlt in den letzten 10 Jahren mindestens drölfundachtzig Mal drauf hingewiesen hab, dass EBs dazu da sind, dass der - zuständige! - RA das entsprechende Schriftstück mit dem Willen entgegengenommen hat, seinen Inhalt gegen sich gelten zu lassen... aber warum zum Geier soll das dann irgendwer unterschreiben, wenn Chefe bis zu einer Woche wech ist? Bei allem längeren Urlaub bitteschön, dann hats der Vertreter zu unterzeichnen (wenn ers - s. o. - gelesen hat), aber innerhalb dieser Woche mit Sicherheit nicht. Aber gut, ich hör ja schon wieder auf, in die Tastatur zu weinen...

LG, skugga
Ich bin allein mit zwei Cheffes. Ehepaar. Wir sprechen unseren Urlaub ab, ich halte die Stellung. Kommunikation per E-Mail, da wird die Post eingescannt, EB´s werden nach Rückkehr unterzeichnet. Ansonsten bin ich froh, wenn ich allein bin, dann mache ich die Ablage oder wische mal alle Schränke aus.

LG

Re: Urlaub in eurer Kanzlei

Verfasst: 05.04.2017, 10:12
von icerose
booo hat geschrieben:(Das ist echt ein gutes Gefühl :mrgreen: )
jep :mrgreen:
@skugga: danke, weiß ich auch, Cheffe bestimmt. Und eine Vertretung kommt eh nur in Frage, wenn er länger als eine Woche weg ist. ;)

Re: Urlaub in eurer Kanzlei

Verfasst: 16.05.2017, 11:38
von Erdbeerliiiebe
Urlaub? Was ist das?

Chef und ich sind zu zweit. Er ist 3-4 Monate im Ausland über das Jahr verteilt. Aber wehe denn, ich möchte zwei Wochen am Stück Urlaub, dann bricht das Chaos aus. :motz

Re: Urlaub in eurer Kanzlei

Verfasst: 17.05.2017, 11:50
von katinka0508
Ich schließe mich Erdbeerliiiebe an: Urlaub? Kenn ich nicht...

Zur Zeit streite ich gerade um meine zwei Wochen Ende Mai, sprich ab Montag.
Genehmigt wurde mir ab 26.05. - 05.06., aber da kam jetzt auch schon die Aussage, dass des fraglich ist, ob das so geht.
Die Zeit vom 22.05. - 24.05. ist noch nicht genehmigt, das wollen sie angeblich morgen entscheiden.

Hintergrund ist der, das meine direkte Vertretung Weihnachten einen Unfall hatte und sich jetzt seit 01.03. in der Wiedereingliederung befindet.
Den Azubi, der im Februar ausgelernt hat, hat man gebeten sich um etwas anderes umzuschauen, weil bei uns kein Bedarf ist...
Tja, Ende vom Lied ist jetzt, dass ich um meinen Urlaub kämpfen muss. :sad:

Re: Urlaub in eurer Kanzlei

Verfasst: 17.05.2017, 11:56
von Pepples
§ 7 Bundesurlaubsgesetz:

Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person
des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen
Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als
zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen
.

Das würde ich den Chefs dann ggf. mal unter die Nase halten.

Re: Urlaub in eurer Kanzlei

Verfasst: 18.05.2017, 08:56
von katinka0508
Danke Pepples.
Heute redet unsere Personalchefin nochmal mit den Chefs. Ansonsten werde ich den § mal vorlegen. Vor allem ist einer der Chefs Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Immerhin hatte er mir ganz artig unterschrieben, dass mein Resturlaub vom letzten Jahr nicht zum 01.03. verfällt. Und jetzt staunen sie, dass ich soviel Urlaub habe dieses Jahr.

Re: Urlaub in eurer Kanzlei

Verfasst: 18.05.2017, 09:23
von mrsgoalkeeper
katinka0508 hat geschrieben: Immerhin hatte er mir ganz artig unterschrieben, dass mein Resturlaub vom letzten Jahr nicht zum 01.03. verfällt.
Wie sinnlos.

Re: Urlaub in eurer Kanzlei

Verfasst: 18.05.2017, 10:01
von katinka0508
Warum?

Re: Urlaub in eurer Kanzlei

Verfasst: 18.05.2017, 10:17
von mrsgoalkeeper
§ 7 Abs. 3 Satz 1-3 BUrlG

Re: Urlaub in eurer Kanzlei

Verfasst: 18.05.2017, 10:36
von pitz
Solange der Urlaub genommen werden kann, ist doch alles gut. Gibt dann halt "nur" keinen Rechtsanspruch mehr auf diesen Urlaub.