Re: Nachfestsetzungsantrag
Verfasst: 23.08.2021, 13:46
In Sachen Dings ./. Dongs
"wird im Wege der Nachfestsetzung beantragt, weitere 1.500,00 € gegen den Beklagten festzusetzen und gesetzliche Verzinsung auszusprechen.
Neben den entstandenen und im Kostenfestsetzungsbeschluss vom 14.05.2021 berücksichtigten Gerichtskosten in Höhe von 159,00 € wurde übersehen, die verauslagten Gerichtskosten in Höhe von 1.500,00 € für den Gerichtssachverständigen, eingezahlt am 28.12.2018, mit festzusetzen.
Es wird gebeten, antragsgemäß zu entscheiden."
Kann ich das so schreiben?
"wird im Wege der Nachfestsetzung beantragt, weitere 1.500,00 € gegen den Beklagten festzusetzen und gesetzliche Verzinsung auszusprechen.
Neben den entstandenen und im Kostenfestsetzungsbeschluss vom 14.05.2021 berücksichtigten Gerichtskosten in Höhe von 159,00 € wurde übersehen, die verauslagten Gerichtskosten in Höhe von 1.500,00 € für den Gerichtssachverständigen, eingezahlt am 28.12.2018, mit festzusetzen.
Es wird gebeten, antragsgemäß zu entscheiden."
Kann ich das so schreiben?