Nachfestsetzungsantrag

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§Lena§
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#21

23.08.2021, 13:46

In Sachen Dings ./. Dongs

"wird im Wege der Nachfestsetzung beantragt, weitere 1.500,00 € gegen den Beklagten festzusetzen und gesetzliche Verzinsung auszusprechen.

Neben den entstandenen und im Kostenfestsetzungsbeschluss vom 14.05.2021 berücksichtigten Gerichtskosten in Höhe von 159,00 € wurde übersehen, die verauslagten Gerichtskosten in Höhe von 1.500,00 € für den Gerichtssachverständigen, eingezahlt am 28.12.2018, mit festzusetzen.
Es wird gebeten, antragsgemäß zu entscheiden."

Kann ich das so schreiben?
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Anahid
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#22

23.08.2021, 16:00

Ja, kannst Du. :)
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#23

24.08.2021, 09:25

Ich würde vorsorglich noch ergänzen, dass die Zinsen ab Eingang des ursprünglichen Antrags festzusetzen sind.
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§Lena§
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#24

24.08.2021, 12:21

Vielen lieben Dank, das mache ich :thx
Difra
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#25

10.04.2024, 14:37

Ich würde mich gerne an dieses Thema anschließen.

Der Kläger hat einen Kostenausgleichungsantrag gestellt und wir wurden aufgefordert, die den Beklagten entstandenen Kosten mitzuteilen. Das habe ich auch getan, allerdings habe ich die Kostenaufstellung aus der Rechnung an die Mandanten kopiert und daher ihre beiden Zahlungen mit eingefügt. Die Rechtspflegerin hat nun den abzüglich der beiden Zahlungen aufgeführten Rechnungsbetrag für die Berechnung der Kosten genommen. Nun ist der Kostenfestsetzungsbeschluss für unsere Partei zu hoch ausgefallen. Nach Rücksprache mit der Rechtspflegerin soll ich einen Nachfestsetzungsantrag stellen und es so schön formulieren, dass sie es der Klägerseite "schmackhaft" machen kann. Da es sich aber um ein Kostenausgleichungsverfahren handelt, weiß ich wirklich nicht, wie ich es jetzt machen soll. Es müsste ja komplett neu gerechnet werden. Kann mir hier jemand helfen?
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