Schriftsätze ans Gericht - beglaubigte Abschrift
Verfasst: 24.03.2017, 13:36
Hey,
Ich habe hier mal eine grundsätzliche Frage. Und zwar ist ja bekannt, dass Schriftsätzen ans Gericht für die Gegenseite eine beglaubigte Abschrift (und eine einfache natürlich) beizufügen ist. Ich arbeite in einer neuen Kanzlei, die das so handhaben, dass sie anstatt der beglaubigten Abschrift einfach ein zweites "Original" beifügen. Sprich, der Schriftsatz wird einfach zweimal mit Briefkopf ausgedruckt und beide unterschrieben, ohne irgendeinen Stempel (also "Kopie" bzw. "beglaubigte Kopie" geschweige denn "beglaubigt Rechtsanwalt"). Meiner Meinung nach ist das einfach falsch, da es sich ja hier um ein weiteres Original handelt und es doch nur EINES geben darf?! Eine Begründung, warum die das hier so machen, gibt es nicht wirklich, "das wurde hier schon immer so gemacht".
Ich kenne das so - wenn man es ganz korrekt macht - dass man von dem bereits unterschriebenen Original eine Kopie erstellt, diese mit einem "Beglaubigt Rechtsanwalt" Stempel versieht und der RA dann auf diesem Stempel eben beglaubigt.
Mich würde einfach interessieren, ob sich da jemand auskennt und es ganz genau weiß? Gibt es hierzu einen Kommentar? Freue mich über Rückmeldungen.
Liebe Grüße
anett90
Ich habe hier mal eine grundsätzliche Frage. Und zwar ist ja bekannt, dass Schriftsätzen ans Gericht für die Gegenseite eine beglaubigte Abschrift (und eine einfache natürlich) beizufügen ist. Ich arbeite in einer neuen Kanzlei, die das so handhaben, dass sie anstatt der beglaubigten Abschrift einfach ein zweites "Original" beifügen. Sprich, der Schriftsatz wird einfach zweimal mit Briefkopf ausgedruckt und beide unterschrieben, ohne irgendeinen Stempel (also "Kopie" bzw. "beglaubigte Kopie" geschweige denn "beglaubigt Rechtsanwalt"). Meiner Meinung nach ist das einfach falsch, da es sich ja hier um ein weiteres Original handelt und es doch nur EINES geben darf?! Eine Begründung, warum die das hier so machen, gibt es nicht wirklich, "das wurde hier schon immer so gemacht".
Ich kenne das so - wenn man es ganz korrekt macht - dass man von dem bereits unterschriebenen Original eine Kopie erstellt, diese mit einem "Beglaubigt Rechtsanwalt" Stempel versieht und der RA dann auf diesem Stempel eben beglaubigt.
Mich würde einfach interessieren, ob sich da jemand auskennt und es ganz genau weiß? Gibt es hierzu einen Kommentar? Freue mich über Rückmeldungen.
Liebe Grüße
anett90