Hallöchen, ich habe hier ein kleines Problem.
Klage
VU erging zu unseren Gunsten
Einspruch der Gegenseite
MV
es wurde ein Vergleich geschlossen
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben!
Da ja bereits ein VU ergangen ist, sind die GK mit 3,0 verbraucht, so dass ich ja gar keinen Gerichtskostenausgleichsantrag bei Gericht stellen kann. Kann ich nun die hälfte der Gebühren bei den Beklagten anfordern und ggf. auch mit der volstr. Ausfertigung des Vergleichs vollstrecken?? HILFE
Danke für EURE Hilfe
Kosten werden gegeneinander aufgehoben
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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Doch, Du kannst natürlich einen Ausgleichungsantrag stellen. Ihr habt 3 Gebühren vorgeschossen, davon schuldet bei Kostenaufhebung der Gegner die Hälfte.