Vollstreckungsschutzantrag in Erinnerung gegen Kostenfestset

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Manuela1
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#1

24.02.2017, 07:55

Guten Morgen,
ich muss heute Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss einlegen. Ich überlege jetzt, ob ich auch einen Vollstreckungsschutzantrag stellen muss, damit die Gegenseite an der Vollstreckung gehindert ist ... Ich kann mich nicht erinnern, dass je gesehen zu haben, aber allein durch die Erinnerung verhindert ja nicht die Vollstreckung - oder bin ich auf dem falschen Dampfer? :kopfkratz
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Anahid
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#2

24.02.2017, 09:06

Ich würde die Gegenseite anschreiben, dass Erinnerung gegen den KFB eingelegt wurde und darum gebeten wird, zu bestätigen, dass bis zur Entscheidung aus dem KFB keine ZV eingeleitet wird. Würde ich aber nur dann machen, wenn Du am letzten Tag die Erinnerung einlegst. Ansonsten wird die Gegenseite ja innerhalb der 2-Wochen-Frist in der Regel über Deine Erinnerung informiert. Unabhängig davon sollte der Mandant auf jeden Fall schon einmal den unstreitigen Betrag zahlen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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