"ehemaliger" Mandant nun Gegner

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karibikblume
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#1

22.02.2017, 11:51

Unsere Kanzlei vertrat vor einiger Zeit Mandant A. Der Sachbearbeiter dafür verließ unsere Kanzlei und nahm das Mandat mit. Wir haben somit keinerlei Akten mehr in unserem Hause. Auch hat mein Chef diese Sache nie bearbeitet oder irgendwas mit Mandant A zu tun.
Nun vertreten wir Mandant B gegen Mandant A. Mandant A bekam nun Post von unserer Kanzlei (die mittlerweile auch anders heißt, eine neue Nummer hat und einen neuen Briefkopf) und beschwerte sich beim ehemaligen Sachbearbeiter und dieser fordert nun die Niederlegung des Mandats zu B. Grund wäre, da wir seine finanzielle Situation kennen würden und das in dem Verfahren gegen ihn nutzen könnten (was mal dahin gestellt ist, da die finanzielle Situation nie bekannt war).
Müssen wir das Mandant tatsächlich niederlegen?
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Adora Belle
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#2

22.02.2017, 11:57

Kommt ein bisschen drauf an, ob es "dieselbe Rechtssache" ist. Im Zweifel würde ich aber niederlegen, wenn man da stur bleibt, handelt man sich nur Ärger ein. Am Ende habt Ihr das Mandat bearbeitet und müsst vielleicht die Vergütung komplett zurückzahlen. Das Risiko wäre mir zu groß. Es gibt ja immer auch die Möglichkeit, das Mandat an einen Kollegen abzugeben, der bisher mit den Leuten nichts zu tun hatte. :pfeif
karibikblume
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#3

22.02.2017, 12:00

Die selbe Rechtssache ist es nicht. Vorher ging es um eine Unfallsache, nun um einen Kaufvertrag. Wegen irgendwelchen finanziellen Situationen könnten wir daher gar nichts sagen wegen Mandant A (außer, welches Auto er fährt :D)
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Anahid
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#4

22.02.2017, 12:47

Wenn aber der ehemalige Sachbearbeiter, und so entnehme ich das Deinem Vortrag, behauptet, Ihr seid über die finanzielle Situation des Mandanten A informiert, was eine Interessenkollision nach seiner Auffassung darstellt, dann würde ich ernsthaft über eine Mandatsniederlegung nachdenken. Denn ganz ehrlich: Aussage Amwalt gegen Anwalt, der früher Mitglied der Kanzlei war, da ist doch schwer zu befürchten, dass dem früheren Sachbearbeiter mehr geglaubt wird.
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RechtsKnecht
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#5

23.02.2017, 08:52

Man könnte die Sache auch mal der zuständigen Anwaltskammer vortragen und deren Meinung einholen. Zumindest hier haben die wirklich kompetente Leute, die sich mit solchen Fragen befassen.

Ich persönlich würde hier keinen Grund sehen, das Mandat niederzulegen. Wie meine Vorredner allerdings auch schon sagten: Bevor man sich die Streitereien einfängt, sollte man es lassen. Selbst bei völligem Obsiegen ist der Mehraufwand sinnlos.
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Lämmchen
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#6

23.02.2017, 08:54

Ich sehe hier - ehrlich gesagt - auch kein Problem, das Mandat anzunehmen. Das ist ein völlig neuer Sachverhalt. Das würde ja dann heißen, dass man nie ein Mandat gegen einen ehemaligen Mandanten annehmen dürfte auch wenn das schon 10 Jahre her ist. :-?
Liebe Grüße

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