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Urteil berufungsfähig

Verfasst: 08.02.2017, 13:48
von strohblume
Hallo zusammen,

bin mir eigentlich sicher, dass das Urteil nicht berufungsfähig ist, wollte jedoch nochmals eure Bestätigung.

Streitwert wurde auf 601,70 € und seit dem 14.07.2016 (VT) auf 592,90 € festgesetzt. Denkt ihr auch so?

Re: Urteil berufungsfähig

Verfasst: 08.02.2017, 13:52
von Adora Belle
Das kommt auf die Entscheidung an, die Ihr angreifen wollt.

Re: Urteil berufungsfähig

Verfasst: 08.02.2017, 13:54
von strohblume
Die Gegenseite wurde zur Zahlung verurteilt. Jedoch wurde sie nur zu einem Teilbetrag der Klageforderung verurteilt. Somit den Differenzbetrag, wenn das Urteil berufungsfähig wäre.

Re: Urteil berufungsfähig

Verfasst: 08.02.2017, 14:04
von Lana37
Das Urteil ist für euch berufungsfähig, wenn ihr einen Beschwerdewert von über 600 € habt. Ansonst wäre es eine Nichtzulassungsbeschwerde der Berufung möglich. Frist auch hier 1 Monat

Re: Urteil berufungsfähig

Verfasst: 08.02.2017, 14:05
von Adora Belle
Eure Beschwer muss mehr als 600 EUR betragen, §511 Abs.2 Satz 1 ZPO. Das ist bei Euch ja dann offenbar nicht der Fall.

Re: Urteil berufungsfähig

Verfasst: 08.02.2017, 14:06
von strohblume
Ja, das war ja auch meine Meinung. Wollte nur noch mal die Bestätigung von euch. Vielen Dank.