Urteil berufungsfähig

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strohblume
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#1

08.02.2017, 13:48

Hallo zusammen,

bin mir eigentlich sicher, dass das Urteil nicht berufungsfähig ist, wollte jedoch nochmals eure Bestätigung.

Streitwert wurde auf 601,70 € und seit dem 14.07.2016 (VT) auf 592,90 € festgesetzt. Denkt ihr auch so?
Liebe Grüße Strohblume
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Adora Belle
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#2

08.02.2017, 13:52

Das kommt auf die Entscheidung an, die Ihr angreifen wollt.
strohblume
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#3

08.02.2017, 13:54

Die Gegenseite wurde zur Zahlung verurteilt. Jedoch wurde sie nur zu einem Teilbetrag der Klageforderung verurteilt. Somit den Differenzbetrag, wenn das Urteil berufungsfähig wäre.
Liebe Grüße Strohblume
Lana37
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#4

08.02.2017, 14:04

Das Urteil ist für euch berufungsfähig, wenn ihr einen Beschwerdewert von über 600 € habt. Ansonst wäre es eine Nichtzulassungsbeschwerde der Berufung möglich. Frist auch hier 1 Monat
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Adora Belle
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#5

08.02.2017, 14:05

Eure Beschwer muss mehr als 600 EUR betragen, §511 Abs.2 Satz 1 ZPO. Das ist bei Euch ja dann offenbar nicht der Fall.
strohblume
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#6

08.02.2017, 14:06

Ja, das war ja auch meine Meinung. Wollte nur noch mal die Bestätigung von euch. Vielen Dank.
Liebe Grüße Strohblume
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