Titeländerung bei Namensänderung
Verfasst: 07.02.2017, 21:50
Hallo meine Lieben,
ich brauche euren Rat. Diesmal werde ich ein bisschen deutlicher erklären, was mein Problem ist.
Zum Sachverhalt:
Eine Frau X wollte sich von ihrem Mann Y scheiden lassen. Der Mann befand sich zu diesem Zeitpunkt in der Insolvenz, hatte aber ein heftiges Passivvermögen. Wir vertreten den IV. Zu der Scheidung kam es nicht mehr, da der Mann Y Selbstmord begangen hatte. Die Frau als Alleinerbin, hat das Erbe ausgeschlagen, jedoch alles an Passivvermögen mitgenommen. Jetzt möchte der IV natürlich das Vermögen zurück. Folge: Es wurde ein Aufforderungsschreiben geschrieben. Zu diesem Zeitpunkt sind wir noch von dem Nachnamen des Mannes ausgegangen. Als der Anwalt der Frau schrieb, gab er einen anderen Nachnamen der Frau an, was bedeuten muss, dass Sie entweder neu geheiratet hat oder ihren Mädchennamen angenommen hat. Es wurde Klage eingereicht. Heute war die Verhandlung. Der Anwalt der Gegenseite hatte zwischenzeitlich das Mandat niedergelegt und die Frau ist nicht aufgetaucht. Auch sonst ist sie unauffindbar. Es wurde ein Versäumnisurteil erlassen. Jedoch mit dem Nachnamen des Mannes. Jetzt meine Fragen:
Wir müssen den Titel berichtigen lassen, oder?
Wenn ja, wir haben bereits beim Meldeamt am letzten bekannten Wohnort um Bestätigung der Namensänderung gebeten. Reicht das als Anlage für den Antrag aus?
Wie lange dauert es, bis so eine Titelsänderung bewirkt ist?
Muss ich noch etwas anderes beifügen, vielleicht das erste außergerichtliche Schreiben des gegn. Bevollm.?
Ich danke euch für eure Hilfe.
Liebste Grüße
Franzi
ich brauche euren Rat. Diesmal werde ich ein bisschen deutlicher erklären, was mein Problem ist.
Zum Sachverhalt:
Eine Frau X wollte sich von ihrem Mann Y scheiden lassen. Der Mann befand sich zu diesem Zeitpunkt in der Insolvenz, hatte aber ein heftiges Passivvermögen. Wir vertreten den IV. Zu der Scheidung kam es nicht mehr, da der Mann Y Selbstmord begangen hatte. Die Frau als Alleinerbin, hat das Erbe ausgeschlagen, jedoch alles an Passivvermögen mitgenommen. Jetzt möchte der IV natürlich das Vermögen zurück. Folge: Es wurde ein Aufforderungsschreiben geschrieben. Zu diesem Zeitpunkt sind wir noch von dem Nachnamen des Mannes ausgegangen. Als der Anwalt der Frau schrieb, gab er einen anderen Nachnamen der Frau an, was bedeuten muss, dass Sie entweder neu geheiratet hat oder ihren Mädchennamen angenommen hat. Es wurde Klage eingereicht. Heute war die Verhandlung. Der Anwalt der Gegenseite hatte zwischenzeitlich das Mandat niedergelegt und die Frau ist nicht aufgetaucht. Auch sonst ist sie unauffindbar. Es wurde ein Versäumnisurteil erlassen. Jedoch mit dem Nachnamen des Mannes. Jetzt meine Fragen:
Wir müssen den Titel berichtigen lassen, oder?
Wenn ja, wir haben bereits beim Meldeamt am letzten bekannten Wohnort um Bestätigung der Namensänderung gebeten. Reicht das als Anlage für den Antrag aus?
Wie lange dauert es, bis so eine Titelsänderung bewirkt ist?
Muss ich noch etwas anderes beifügen, vielleicht das erste außergerichtliche Schreiben des gegn. Bevollm.?
Ich danke euch für eure Hilfe.
Liebste Grüße
Franzi