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Titeländerung bei Namensänderung

Verfasst: 07.02.2017, 21:50
von Franzilili
Hallo meine Lieben,

ich brauche euren Rat. Diesmal werde ich ein bisschen deutlicher erklären, was mein Problem ist. :D

Zum Sachverhalt:

Eine Frau X wollte sich von ihrem Mann Y scheiden lassen. Der Mann befand sich zu diesem Zeitpunkt in der Insolvenz, hatte aber ein heftiges Passivvermögen. Wir vertreten den IV. Zu der Scheidung kam es nicht mehr, da der Mann Y Selbstmord begangen hatte. Die Frau als Alleinerbin, hat das Erbe ausgeschlagen, jedoch alles an Passivvermögen mitgenommen. Jetzt möchte der IV natürlich das Vermögen zurück. Folge: Es wurde ein Aufforderungsschreiben geschrieben. Zu diesem Zeitpunkt sind wir noch von dem Nachnamen des Mannes ausgegangen. Als der Anwalt der Frau schrieb, gab er einen anderen Nachnamen der Frau an, was bedeuten muss, dass Sie entweder neu geheiratet hat oder ihren Mädchennamen angenommen hat. Es wurde Klage eingereicht. Heute war die Verhandlung. Der Anwalt der Gegenseite hatte zwischenzeitlich das Mandat niedergelegt und die Frau ist nicht aufgetaucht. Auch sonst ist sie unauffindbar. Es wurde ein Versäumnisurteil erlassen. Jedoch mit dem Nachnamen des Mannes. Jetzt meine Fragen:

Wir müssen den Titel berichtigen lassen, oder?

Wenn ja, wir haben bereits beim Meldeamt am letzten bekannten Wohnort um Bestätigung der Namensänderung gebeten. Reicht das als Anlage für den Antrag aus?

Wie lange dauert es, bis so eine Titelsänderung bewirkt ist?

Muss ich noch etwas anderes beifügen, vielleicht das erste außergerichtliche Schreiben des gegn. Bevollm.?

Ich danke euch für eure Hilfe.

Liebste Grüße

Franzi :thx

Re: Titeländerung bei Namensänderung

Verfasst: 07.02.2017, 22:00
von 148
Franzilili hat geschrieben: Muss ich noch etwas anderes beifügen, vielleicht das erste außergerichtliche Schreiben des gegn. Bevollm.?
Warum habt ihr denn die Namensänderung nicht gleich dem Gericht mitgeteilt bzw. gleich die Klage mit dem neuen Namen eingereicht?

Re: Titeländerung bei Namensänderung

Verfasst: 07.02.2017, 22:06
von Franzilili
Ehrlich gesagt, weiß ich das nicht, weil ich da noch nicht in der Kanzlei war. Letzt Woche hatte ich die Akte das erste Mal zur Bearbeitung in der Hand.

-.-

Re: Titeländerung bei Namensänderung

Verfasst: 07.02.2017, 22:17
von 148
Ich hatte mal das Problem, dass der Nachname unserer Mandantin falsch geschrieben wurde (Klassiker: Maier statt Meyer). Wir hatten dann die Berichtigung nach 319 ZPO beantragt. Es wurde dann ein Berichtigungsbeschluss erlassen, der kommt dann an den Titel.

Wie das jetzt in deinem Fall ist weiß ich ehrlich gesagt nicht :kopfkratz
Ich denke du kannst hier aber auch die Berichtigung beantragen. Muss den Antrag nur irgendwie begründen.

Re: Titeländerung bei Namensänderung

Verfasst: 07.02.2017, 22:20
von Franzilili
Bei einem Schreibfehler hätte ich das sofort gemacht, nur hier bin ich irgendwie überfragt. Die hat ja auch alle Unterlagen (samt Heiratsurkunde) mitgenommen.

Re: Titeländerung bei Namensänderung

Verfasst: 08.02.2017, 08:40
von katuscha
Ich würde hier mal beim Standesamt nachfragen, wenn die Dir bestätigen, dass sie erst so hieß wie der Mann und jetzt anders, dann reicht das und Du brauchst keine Titelberichtigung.

Wenn mein Schuldner heiratet, füge ich auch nur die Bestätigung bei.

Re: Titeländerung bei Namensänderung

Verfasst: 08.02.2017, 10:05
von AliceImWunderland
Franzilili hat geschrieben:
Wenn ja, wir haben bereits beim Meldeamt am letzten bekannten Wohnort um Bestätigung der Namensänderung gebeten. Reicht das als Anlage für den Antrag aus?
Katuscha hat Recht, in der Regel braucht man keine Titelberichtigung, wenn die Namensänderung durch öffentliche Urkunden nachgewiesen werden kann. Diese muss bei der ZV immer beigefügt werden.

Ich habe schon mal erlebt, dass der Rechtspfleger sich geweigert hat, einen Pfüb zu erlassen und darauf bestanden hat, dass der neue Name als klarstellender Zusatz im Titel beigeschrieben werden soll. Hierfür reicht die von dir erwähnte Urkunde ebenfalls aus.

Re: Titeländerung bei Namensänderung

Verfasst: 20.02.2017, 14:41
von Franzilili
vielen Danke für eure Antworten :)

wir haben jetzt einfach die erweiterte EMA ans Gericht geschickt mit der Bitte um Namensänderung. (hab ne Rechtspflegerin angerufen, die meinte das würde ausreichen)

Danke nochmals und noch einen angenehmen Nachmittag :)