Ich habe eine Akte vorliegen mit einer gebuchten KR, die auch voll bezahlt wurde durch die Mandantschaft. Nun hat die Bahn eine Erstattung wegen Verspätung geleistet, welche natürlich als "Plus" im Konto auftaucht.
Steht sie dem Mandanten zu, weil ich ja nur abrechnen darf, was auch tatsächlich angefallen ist?
Steht sie dem Anwalt zu, weil der schließlich am Bahnhof "rumgammeln" musste bis der nächste Zug fährt?
Steht sie der Kanzlei zu, weil die Arbeitskraft des Rechtsanwalts fehlte?
Ich habe hierzu keine näheren Infos gefunden... meine bisherige Erfahrung mit unserem Rechtssystem tendiert allerdings zur Auskehr an den Mandanten. Ungeachtet meines Empfinden wäre natürlich ein § oder ein Urteil ganz nett, um auch mal was in der Hand zu haben.
Danke schonmal für Eure Hilfe
Kippie
Entschädigung DB - Auskehren an Mandant?
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Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass der Mandant die Fahrkarte gezahlt hat für den RA? dann steht ihm meines Erachtens auch das Geld zu weil die Karte im Endeffekt weniger gekostet hat.
Aber einen § kann ich dir hierzu leider nicht nennen.
Liebe Grüße
Tatjana
ich gehe mal davon aus, dass der Mandant die Fahrkarte gezahlt hat für den RA? dann steht ihm meines Erachtens auch das Geld zu weil die Karte im Endeffekt weniger gekostet hat.
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etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen
Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.
Manieren machen uns zu Menschen
Ich bin der Meister meines Los.
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Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten![Haue-Smilie :haue](./images/smilies/haue.gif)
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ich würde sagen, die VERORDNUNG (EG) Nr. 1371/2007 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES steht für Schadenersatz wegen Verspätung, diese ist personengebunden an den RA, ich tendiere dazu, dass das Geld dem RA gehört. aber nur nach Gefühl, einen § habe ich ebenfalls nicht. Sind ja aber meistens nur kleine Beträge bis 20 €
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Ich gehe davon aus, dass dem Mandanten Abwesenheitsgelder für die Zeit der Abwesenheit des Anwalts berechnet wurden. Wenn ja, steht die Erstattung dem Mandanten zu. Wenn nein, kann der Anwalt die für sich verbuchen, aber nur, wenn er nicht auch zusätzlich noch Abwesenheitsgelder von dem Mandanten verlangt.
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Der RA war zwei Tage außer Haus, daher hat er für beide Tage das volle Abwesenheitsgeld abgerechnet... eine höhere Abrechnung wäre an der Stelle nicht möglich gewesen. Prinzipiell finde ich die Argumentation aber gut: Wenn er durch die Verspätung in die nächste Abwesenheits"stufe" gerät und er das auch so abrechnet, dann bekommt der Mandant die Entschädigung.