VG Wort

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Manuela1
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#1

17.01.2017, 12:40

Schlägt sich außer mir eigentlich sonst noch jemand mit der Anmeldung von Vergütungsansprüchen bei der VG Wort für seinen Anwalt herum? :augenreib
MehlamKnie
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#2

17.01.2017, 18:00

Huhu,

ich habe das in meiner alten Kanzlei noch vor einem halben Jahr regelmäßig gemacht. 8)
Meistens betraf es wissenschaftliche Meldungen, also wenn mein Anwalt z.B. Beiträge in Zeitschriften oder Büchern, Kommentierungen etc. gemacht hat.

Wenn das alles nicht von vornherein ordentlich dokumentiert wird, weil der Anwalt zwei bis drei Mal im Monat was veröffentlicht, (die Kanzlei war sehr groß und der Anwaltskollege unorganisiert :roll:), dann ist man echt aufgeschmissen.

Hast Du Probleme, oder weshalb fragst Du?
Manuela1
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#3

18.01.2017, 14:00

Hallo MehlamKnie,

zum einen hat es mich einfach mal interessiert, zum anderen bin ich natürlich etwas unsicher, weil ich es zum ersten Mal mache. Bei uns geht es auch um Veröffentlichungen in Zeitschriften und Mitarbeit an Büchern. Der eine Verlag hat uns eine entsprechende Mitteilung geschickt, allerdings war da nur die Mitarbeit an einem Kommentar aufgeführt, nicht aber die Mitarbeit an einer Festschrift. Warum, das konnte mir niemand erklären. Ich habe auch für diese Festschrift jetzt eine Einzelmeldung Wissenschaft (Buch-Beitrag) gemacht. In dem Schreiben vom Verlag war für den Kommentar eine ISBN-Nr. angegeben. Wenn ich den Titel im Internet kaufen will, wird mir aber eine andere angezeigt - hab ich auch nicht verstanden :nachdenk

Etwas schwierig finde ich die Ermittlung der Anzahl der Normseiten. Ich habe dazu das Dokument genommen, welches wir beim Verlag eingereicht haben, habe Word die Zeichen (incl. Leerzeichen, Fußnoten etc.) zählen lassen und das ganze dann durch 1.500 (1 Normseite = 1.500 Zeichen) geteilt. Bei einem Zeitschriftenbeitrag habe ich mich mal drangesetzt und auf verschiedenen Seiten stichprobenartig die Zeichen einer Zeile und die Zeilen einer Seite gezählt. Wenn ich das dann hochrechne, komme ich auf eine Zahl, die etwas unter der Zahl liegt, die ich aus der Zählung von Word ermittelt habe. Aus Deiner Erfahrung: Wie geht die VG Wort damit um?

Unklar (und durch das Muster auf dem Merkblatt leider auch nicht erklärt) war mir das Feld "Jahrgangs-Nr." Das Feld vorher heißt "Erschein.-Jahr", im Feld danach gebe ich an, die wievielte Auflage es ist. Was kommt da rein?

Vielleicht hast Du ja mal Zeit für meine Fragen, aber ich bin schonmal beruhigt, dass sich andere damit auch rumschlagen müssen :wink1 Zum Glück beschränkt es sich bei meinem Chef tatsächlich auf 2 Bücher und 3 Aufsätze in Zeitschriften. Und mit etwas Glück kann ich die Sachen auch übers Internet melden, da ist es glaube ich etwas einfacher ...
MehlamKnie
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#4

19.01.2017, 08:41

Guten Morgen,

ich würde dann die ISBN-Nummer nehmen, die der Verlag auch in dem Schreiben angegeben hat. Dann bist Du auf der sicheren Seite und kannst Dich zur Not darauf berufen.

Das Wort "Festschrift" habe ich auch noch nicht gehört. Aber mit dem Buch-Beitrag bist Du da sicher ganz richtig gefahren. ;)

Das mit den Normseiten musste ich auch immer wieder nachschauen, aber eigentlich ganz einfach. Ich habe mich immer an die Angaben von Word gehalten, so wie Du die Anzahl der Zeichen auch ermittelt hast. Dass die Zahl aus Deiner eigenen Zählung drunter liegt, kann eventuell daran liegen, dass Du die Leerzeichen nicht mitgezählt hast? Das macht Word ja entsprechend und danach habe ich mich auch gehalten. Da ich nie eine entsprechende Abrechnung oder Auswertung von VG Wort in der Zeit gesehen habe, in der ich das regelmäßig gemacht habe, kann ich auch nicht sagen, wie die damit umgehen, aber ich denke, kleine Abweichungen gehen schon in Ordnung. Die Auszahlung erfolgte dann immer direkt privat an meinen Anwalt und der hat mich nicht darüber informiert, wenn es mal eine Auszahlung gab. Meine Aufgabe war die Meldung und fertig. Ich hatte mein Soll erfüllt. 8)

Mmh, könntest Du zur Not "Jahrgangs-Nr." auch weglassen? Erscheinungsjahr ist klar und die Auflage steht ja meistens auf dem Heft, wann es erschienen ist. Ich habe die Meldungen ja auch erst gemacht, wenn mir der Nachweis in Form des Heftes oder eine Veröffentlichungsmitteilung vorlag. Und dann steht ja meist auf dem Heft "2/2017", d.h. es ist das zweite Heft, welches in 2017 erschienen ist. Jahrgangsnummer könnte sich eventuell auf die konkrete Zeitschrift im Allgemeinen beziehen?!

Ich bin ehrlich gesagt froh, dass ich das nicht mehr machen muss, weil es doch immer sehr zeitaufwendig war. Zumal ich es meist vor Ablauf der Meldungsfrist gemacht habe und so immer sehr viel machen musste und wenn ich dann die entsprechenden Dokumente nicht gefunden habe ... oh maaaan. :-? 8)
Manuela1
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#5

23.01.2017, 13:43

Hallo MehlamKnie,

danke für deine Antwort. Ich melde die Sachen online - ich glaube, da wird nicht so detailliert gefragt.
Tja, dann lasse ich mich einfach mal überraschen, ob mein Chef mir eine Rückmeldung gibt, wenn eine Zahlung kommt.

Ich bin auch ganz froh, dass es nur eine Handvoll Publikationen ist, aber wenn man das einmal gemacht hat, dann weiß man ja, worauf es ankommt!

Dir noch eine schöne Woche
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