Strafrecht: Entschädigungsantrag gem. StrEG
- Adora Belle
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Ohne Belehrung mE kein Fristbeginn. Allerdings gibt es noch die Ausschlussfrist nach §12, ich würde mir also unabhängig von der fehlenden Belehrung nicht zu lange Zeit lassen.
- Liesel
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Danke AB. Notiere mir mal eine 6-Monats-Frist ab Beschlussdatum.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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